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Abschließende Prüfung der Jahresrechnung 2020

Aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 18.03.2024

Abschließende Prüfung der Jahresrechnung 2020

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen (mit Ausnahme § 108 Abs. 4 GemO) der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Maring-Noviand.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.

Fertigung eines Schlussberichtes mit Beschlussempfehlung an den Gemeinderat

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfungshandlungen in Art und Umfang in einem Prüfungsbericht gemäß § 113 Abs. 3 GemO zusammengefasst.

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den gefertigten Prüfungsbericht über die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 der Ortsgemeinde Maring-Noviand.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2020 gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO vor. Weiterhin spricht der Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung an den Gemeinderat aus, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Maring-Noviand, ebenso dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung zu erteilen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).

In diese Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeinde-verwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.

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