Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2026
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 10.02.2026
Aufgrund des erhöhten Zuhöreraufkommens stellte der Ortsbürgermeister vor Eintritt in die Tagesordnung nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung:
„Der Gemeinderat Maring-Noviand beschließt Wortmeldungen während der öffentlichen Sitzung zuzulassen.“
Der Beschluss fand keine Mehrheit.
Beantwortung von Fragen aus der letzten Einwohnerfragestunde
Nachfolgende Frage aus der Einwohnerschaft wurde in der letzten Sitzung mit der Bitte um Beantwortung durch den Ortsbürgermeister gestellt:
„Die Gemeinde ist nach § 93 und § 94 GemO dazu verpflichtet ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass eine stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Ebenso habe die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erträge und Einzahlungen zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Angesichts der defizitären Haushaltslage der Ortsgemeinde Maring-Noviand stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Gemeindevertretung ergreifen will, um das Defizit ohne die Realisierung des geplanten Gewerbegebiets auszugleichen.“
Der Ortsbürgermeister erläuterte in der vergangenen Sitzung, dass er die Frage ausgearbeitet hat und in der heutigen Sitzung wie folgt beantwortet:
„Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vielen Dank für Ihr Interesse an der finanziellen Gestaltung unserer Gemeinde. Eine stabile Haushaltswirtschaft nach den Vorgaben der Gemeindeordnung (§§ 93, 94 GemO) ist für uns kein bloßer Paragraf, sondern die Leitlinie für ein lebenswertes Maring-Noviand.
Hier sind die drei Säulen unserer Strategie für Sie zusammengefasst:
- Starke Einnahmen durch kluge Wohnraumpolitik
Der wichtigste Pfeiler unserer Finanzen ist der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Um diesen nachhaltig zu stärken, setzen wir auf eine attraktive Dorfentwicklung statt auf reine Flächenversiegelung:
- WohnPunkt RLP: Über das Landesprogramm WohnPunkt RLP fördern wir innovative Wohnformen für alle Generationen.
- Leerstand nutzen: Die Belebung des Ortskerns hat Vorrang. Das schont Erschließungskosten, bewahrt den dörflichen Charakter und gewinnt neue Steuerzahler.
- Investitionen mit Weitblick und Fördermitteln
Wir investieren massiv in unsere Kita und Infrastruktur. Um den Gemeindehaushalt zu entlasten, schöpfen wir konsequent externe Geldquellen aus:
- Erfolgsbilanz: In den letzten sechs Jahren konnten wir alle Vorhaben ohne neue Kredite realisieren. Dank dieser soliden Bilanz wurden wir erfolgreich aus dem Entschuldungsfonds des Landes RLP entlassen.
- Zukunft sichern: Auch für aktuelle Projekte (Kita-Ausbau, Infrastruktur) fließen Mittel aus dem Investitionsstock RLP sowie LEADER-Mittel der EU.
- Kontrolle und Verlässlichkeit
Unsere Haushaltsplanungen wurden von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich stets geprüft und ohne Beanstandungen genehmigt. Diesen Kurs der verlässlichen Planung werden wir fortsetzen.
Antrag der Liste Zukunft e. V.: Vorstellung und Information des Projekts des Landes Rheinland-Pfalz zur Ausweisung „Landesweit bedeutsamer Gewerbeflächen“ auf den Flächen des IKG Maring-Noviand, Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Flächennutzungsplans in diesem Zusammenhang sowie Aufzeigen bauplanungsrechtlicher Möglichkeiten zur Entwicklung eines Gewerbegebietes mit anschließender Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurden die nachfolgenden Personen durch Ortsbürgermeister Klaus Becker begrüßt:
– Herr Johst (Innenministerium)
– Herr Freisberg (Innenministerium)
– Herr Burg (Wirtschaftsministerium)
– Herr Hackethal (Landrat Kreis Bernkastel-Wittlich)
– Frau Folz (BGH-Plan)
– Herr Brinschwitz (SWECO)
– Herr Kersten (Bauern- und Winzerverband)
Im Anschluss erteilte Herr Becker den Herren aus den Ministerien das Wort, um über das Projekt des Landes „Ausweisung landesweit bedeutsamer Gewerbeflächen“ zu berichten.
Herr Johst und Herr Freisberg erläuterten, dass das Land für die Regionalplanung zuständig ist und demnach mit dem genannten Projekt die ländliche Entwicklung vorantreiben möchte. Im Zuge dessen wurde auch erklärt, dass die Verbandsgemeinde für die Flächennutzungsplanung und die Ortsgemeinde für die Bauleitplanung zuständig ist.
Im Rahmen des Projektes wurde eine landesweite Studie ausgearbeitet, in der ca. 50 Flächen erfasst wurden, die bedeutsam für eine Gewerbegebietsentwicklung in Rheinland-Pfalz sein könnten. Durch ein spezielles Gutachten wurden sodann 13 Flächen erfasst, auf denen ein Gewerbegebiet aus Sicht des Landes besonders gut und voraussichtlich auch zeitnah realisiert werden könnte. Unter den ausgesonderten Flächen befinden sich auch die des ursprünglich geplanten IKG Maring-Noviand. Ein großer Vorteil bei den Flächen auf der Gemarkung Maring-Noviand ist der bereits vorliegende rechtsgültige Flächennutzungsplan, was eine Realisierung zeitnah erwarten lässt.
Zum Ende des Jahres 2025 wurde die Machbarkeitsstudie für den Standort in Maring-Noviand abgeschlossen, bei der sich herausstellte, dass das Projekt realisierbar ist.
Die Vertreter der Ministerien erwähnten an dieser Stelle, dass sich das Land nicht über die kommunale Planungshoheit hinwegsetzt und diese Selbstverwaltungsgarantie der Planungshoheit ausschließlich der Ortsgemeinde Maring-Noviand obliegt.
Am 19.01.2026 hat die zweite Phase des Landesprojektes begonnen. Alle Gemeinden, die entsprechende Standorte vorweisen konnten, wurden durch die Machbarkeitsstudie positiv in Bezug auf die Projektumsetzung beschieden. Im nächsten Schritt wird hierzu für die Kommunen ein Fahrplan für die Weiterentwicklung dieser Flächen ausgearbeitet, sofern dies von den tangierten Gemeinden gewünscht ist.
Im Zuge dessen wurde noch mal darauf eingegangen, dass das Landesprojekt ein Angebot darstellt, welches u. a. die besondere Unterstützung bei der Entwicklung der Bauleitpläne etc. beinhaltet und von der Kommune in Anspruch genommen werden kann.
Herr Burg wies darauf hin, dass die wirtschaftliche Zukunft des Landes durch dieses Vorhaben vorangetrieben werden soll. Im Umkreis der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues seien bereits solche Projekte durchgeführt worden, die mit Förderungen durch das Wirtschaftsministerium umgesetzt wurden. Der Flächenbedarf in Rheinland-Pfalz sei nicht von der Hand zu weisen, da das Flächenangebot immer knapper wird und das Ministerium immer wieder Anfragen von Unternehmen erhält. Zielsetzung des Landes sei u. a. eine Zersplitterung mehrerer kleinerer Gewerbegebiete zum Schutz der Umwelt zu vermeiden und stattdessen, wie im Gesamtprojekt des Landes vorgesehen, konzertierte Flächen zu entwickeln.
Nach der Vorstellung der Herren aus den Ministerien wurden nachfolgende Fragen von den Ratsmitgliedern gestellt:
Wie viele Angebote für die Förderung wurden seitens des Landes gemacht und gab es hierbei eine Kommune, die das Angebot abgelehnt hat? (Liste Zukunft)
Es gab insgesamt 13 Gebiete (Oberzentren, Mittelzentren und ländliche Gebiete) die im Rahmen der Machbarkeitsstudie eine positive Bewertung erhalten haben und demnach auch das Landesangebot angenommen haben und bereits die nächsten Schritte einleiten. Die Ortsgemeinde Maring-Noviand ist die einzige Kommune, die das Angebot bisher nicht angenommen hat.
Der Standort in Maring-Noviand wurde im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüft und ist gut geeignet. In der Rede ist aber auch bereits innerörtlich bestehende Gebiete zu erweitern. Worin könnte der Vorteil bestehen, ein größeres Gewerbegebiet außerhalb der Ortslage auszuweisen? (Liste Zukunft)
Grundsätzlich sollten größere Gewerbegebiete dezentral entwickelt werden, sodass die Pendlerströme zentral verlaufen und damit eine Zersplitterung mehrerer kleinerer Gewerbegebiete, auch zum Schutz der Umwelt, nicht erfolgt. Die Flächen außerhalb der Ortslage Maring-Noviand sind bereits im Flächennutzungsplan entsprechend ausgewiesen. Bei dem angesprochenen innerörtlichen Gebiet fehlt eine Ausweisung im Flächennutzungsplan, sodass hier rechtlich zunächst keine Ausweisung von Gewerbeflächen erfolgen kann.
Es sind keine 13 Kommunen, sondern 13 Flächen, die durch das Landesprogramm gefördert werden sollen? (WG Becker)
Es sind 13 Standorte, die aus mehreren Flächen bestehen, die zum Teil nicht unbedingt zusammenhängend sind. Bei vielen Standorten sind zudem mehrere Kommunen oder auch Zweckverbände o. ä. involviert.
Welche verbindliche Zusage gibt einem das Land, wenn eine Kommune das Angebot zur Flächenentwicklung annimmt? (WG Becker)
Das Land hat bereits die Machbarkeitsstudien beauftragt, die Ende des Jahres 2025 abgeschlossen wurden. Weiterhin wird im Jahr 2026 ein Fahrplan erarbeitet, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge abgearbeitet werden müssen, sodass die erforderliche Bauleitplanung in die Wege geleitet werden kann, bis hin zur Erschließung des Gebietes und anschließender Vermarktung der Gewerbeflächen. Zudem werden im Rahmen des Projektes u. a. eventuelle Trägerschaften geklärt sowie der Flächenerwerb organisiert. Das Land erstellt demnach einen Gesamtplan für die Maßnahme und unterstützt aktiv die Bauleitplanung, aufgrund dessen dann die entsprechenden Fördermittelanträge gestellt werden könnten.
Im Jahr 2028 sollen dann Planungsbüros beauftragt werden, um den Gesamtprozess für die betroffenen Gemeinden zu organisieren.
Wird das Land die Flächenentwicklung auch fördern, wenn die Flächen nicht im Eigentum der Gemeinde sind, sondern z. B. ein Investor das Gebiet entwickeln möchte? Das Land setzt auf die Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften. Handelt es sich daher hier um ein interkommunales Gewerbegebiet oder um ein kommunales Gewerbegebiet? (WG Becker)
Zu dieser Frage antwortete Bürgermeister Leo Wächter, dass interkommunal bei dem Projekt in Maring-Noviand bedeutet, dass an einem zentralen Ort in der Verbandsgemeinde ein größeres Gewerbegebiet realisiert werden soll und nicht gestückelt in mehreren Gemeinden. Interkommunal bedeutet daher in diesem Fall die Zusammenarbeit in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Diese Zusammenarbeit kann auch verbandsgemeindeübergreifend erfolgen, muss aber nicht. Bauplanungsrechtlich ist alleine die Ortsgemeinde Maring-Noviand Herr des Verfahrens und würde ein Bauleitverfahren im Rahmen der Planungshoheit durchführen. Eine Beteiligung weiterer Gemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist nicht erforderlich.
Herr Wächter betonte an der Stelle noch mal, dass die gesamte Gewerbesteuer abzüglich der Umlagen, trotz der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Belegungsgemeinde (= Ortsgemeinde Maring-Noviand) verbleibt, da diese die Finanzhoheit hat. Da auch die Gewerbesteuereinnahmen umlagefähig sind, partizipieren bei einer Realisierung alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, da die Steuerkraft der Ortsgemeinde Maring-Noviand erheblich steigt und dadurch alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues mittelbar finanziell entlastet werden.
Seitens der Vertreter der Ministerien wurde erläutert, dass mit einem privaten Investor ein solches Gewerbegebiet über einen städtebaulichen Vertrag abgewickelt werden kann. Eine Förderung ist in dem Fall auch möglich.
Das Interkommunale Gewerbegebiet soll lediglich in einer Gemeinde entwickelt werden, was dem Landesentwicklungsplan widerspricht. Andere Gemeinden mussten daher auf ihre Gewerbeflächen verzichten. Wie ist das möglich? (WG Becker)
Bürgermeister Leo Wächter betonte hierzu, dass die Gemeinden das nicht mussten, sondern sich bewusst für den Flächenverzicht entschieden haben, da alle Gemeinden durch die Solidargemeinschaft einer Verbandsgemeinde von der Realisierung eines Gewerbegebietes in der Größenordnung partizipieren. Hierbei verwies er auf die zuvor getätigten Ausführungen zur Verbandsgemeindeumlage, welche für alle Gemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues geringer ausfallen würde, da die Steuerkraft der Gemeinde Maring-Noviand wesentlich steigt. Zudem haben 21 von 23 Gemeinden dem Flächennutzungsplan zur Ausweisung des Gewerbegebietes in Maring-Noviand gemäß § 67 Abs. 2 GemO zugestimmt.
Seitens der Liste Zukunft wurde kritisiert, dass die Machbarkeitsstudie, die am 21.01.2026 übergeben wurde, erst am 03.02.2026 an die Ratsmitglieder über die Einladung versendet wurde. Zudem sei den Bürgern diese Machbarkeitsstudie nicht zur Verfügung gestellt worden.
Ortsbürgermeister Klaus Becker entgegnete, dass die Machbarkeitsstudie ist seit dem Versenden der Einladung für alle Bürger öffentlich einsehbar im Ratsinformationssystem ist. Außerdem sei dem Listenführer sowie der Verwaltung der Inhalt der Machbarkeitsstudie zeitnah nach deren Übergabe weitergeleitet worden.
Da derzeit keine Gewerbegebietsentwicklung über die Verbandsgemeindegrenze hinaus geplant ist, stellt sich die Frage der Wettbewerbssituation zur Ortsgemeinde Osann-Monzel, die Richtung Platten ein Gewerbegebiet entwickeln möchte? (WG Becker)
Lt. Bürgermeister Leo Wächter ist eine Kooperation i. S. Gewerbegebietsentwicklung mit Osann-Monzel nicht möglich, da die Verfahrensstände der beiden Kommunen zu unterschiedlich sind. In der Ortsgemeinde Osann-Monzel müsste seitens der Verbandsgemeinde Wittlich-Land noch ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan entwickelt werden. Eine Zusammenarbeit wäre möglich, ist jedoch aus zeitlicher Sicht nicht vorteilhaft.
In Maring-Noviand sollen 62 ha als Gewerbefläche entwickelt werden. Damit das Landschaftsbild erhalten bleibt sollen im Bebauungsplan ökologische Aspekte aufgenommen werden. Wie soll so ein großes Gewerbegebiet vermarktet werden, wenn in unmittelbarer Nähe ein Gewerbegebiet entstehen soll, welches für Unternehmen ggfs. attraktiver ist? Ist der Bedarf überhaupt gegeben? (WG Becker)
Die Flächen, die in der vorliegenden Machbarkeitsstudie beleuchtet wurden, sind sog. Suchräume. D. h. nicht, dass die Gesamtfläche von 62 ha tatsächlich als Gewerbegebiet entwickelt wird. Bei einem solchen Verfahren können Planungsflächen oftmals durch ungeplante Ereignisse bis auf die Hälfte schrumpfen. Dass ein Wettbewerb entsteht, ist ganz normal, das sollte jedoch keine Konkurrenz darstellen. Das Gewerbegebiet in Wittlich stellt zwar einen größeren Hotspot für Gewerbe dar, trotzdem werden weiterhin Flächen von Unternehmen benötigt.
Um den Bedarf vonseiten der Unternehmerschaft zu erläutern, wurde aus der Mitte des Rates beantragt Herrn Lehnen, den interessierten Investor und Kiesabbaubetreiber dieser Flächen, zur Sache sprechen zu lassen.
Der Rat stimmte dem einstimmig zu, sodass Herr Lehnen wie folgt zu der Sache Stellung bezog:
Er zeigte anhand eines Planes, in welchem Bereich des Kiesabbaugeländes bereits weitestgehend ausgekiest wurde und die nächsten Jahre eine Verfüllung erfolgt. Auf der Fläche des Kiesabbaugebietes, auf der die Hochspannungsleitung entlangläuft, ist der Kiesabbau noch bis 2050 grundsätzlich möglich. Ob der Kiesabbau bis dahin weiterhin betrieben werden soll, hängt immer von dem Absatzmarkt und der weiteren Entwicklung zum Gewerbegebiet ab.
Demnach würde die Fläche in Richtung Osann-Monzel des Kiesabbaugeländes kurzfristig für die Realisierung eines Gewerbegebietes zur Verfügung stehen. Sofern Herr Lehnen als Investor fungieren würde, würde er sukzessive mit der Erschließung beginnen und das z. B. in drei Bauabschnitten mit jeweils 20 ha. Aufgrund der Erschließungskosten sollten die Bauabschnitte nicht verkleinert werden.
In Bezug auf die Erschließung des Gewerbegebietes wurde bereits ein Letter of Intent durch den Kiesabbaubetreiber unterzeichnet. Im nächsten Schritt könnte sodann zwischen der Ortsgemeinde und dem möglichen Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden, in dem der Gemeinde weiterhin die Planungshoheit zugesichert bleibt. Investor und Gemeinde müssen sich an dieser Stelle jedoch hinsichtlich der Ausarbeitung des Bebauungsplanes einig werden, da der Investor ein wirtschaftliches Interesse an dem Ausbau des Gebietes hat.
Aus der Mitte des Rates wurde angefragt, ob die vom Kiesabbau betroffenen Flächen bei der Errichtung eines Gewerbebetriebes Mehrkosten verursachen.
Herr Lehnen erläuterte, dass ein Standort des Industrieparks in Föhren auf einer Auffüllfläche errichtet worden ist. Es kann natürlich sein, dass diese aufgefüllten Flächen sich setzen, das kommt jedoch immer auf den Aufbau des Gebäudes an.
Weiterhin wurde gefragt, wie ein solches Gewerbegebiet für Wanderer attraktiv ausgebaut werden kann.
Der potentielle Investor nannte hier auch wieder als positives Beispiel den Industriepark Föhren, der z. B. mit verschiedenen Elementen wie Bewegungsparks, Ruhemöglichkeiten etc. ausgestattet ist. Es gibt auch die Möglichkeiten eine Baumallee zu errichten und ein solches Gebiet mit dem Ausbau von Grünstreifen zu verschönern.
Ebenso wurde gefragt, ob ein ökologisches Gewerbegebiet wirtschaftlich sei aus der Sicht des Investors.
Der Investor hat natürlich Interesse an dem Kapitalrückfluss. Hat ein Bebauungsplan zu viele und nahezu nicht erfüllbare Auflagen in ökologischer Sicht, kann es sein, dass sich einige Unternehmen ein Grundstück in dem Gewerbegebiet nicht leisten können bzw. dies wirtschaftlich unattraktiv ist. Daher sollten sich der Investor und die Gemeinde bei der Bauleitplanung einig sein, sodass das Gebiet attraktiv für Unternehmen entwickelt werden kann, aber gleichzeitig ökologische Werte der Gemeinde eingehalten werden.
Ein Ratsmitglied fragte an, wie viel eine Gemeinde investieren muss, wenn ein Investor bei der Entwicklung beteiligt wird?
Hierzu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Finanzierung zu regeln. Herr Lehnen würde sich zum Beispiel bereiterklären, die Bauleitplanungskosten zu übernehmen, sofern ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird, falls der Bebauungsplan nicht den Vorstellungen des Investors entspricht. Die innere und äußere Erschließung würde ebenfalls vom Investor übernommen werden, sodass die Gemeinde vorerst gar keine finanziellen Mittel in die Gewerbegebietsrealisierung einbringen müsste. Solche Formalien würden aber im Falle einer Projektumsetzung zwischen der Gemeinde und dem Investor vertraglich festgelegt werden.
Der Vorsitzende fasste zusammen, dass bereits vor dem Förderangebot des Landes bekannt war, dass bei der Umsetzung des Gewerbegebietes keine Kosten auf die Gemeinde zukommen, sofern ein entsprechender städtebaulicher Vertrag mit einem Investor abgeschlossen wird. Die Unterstützung des Landes komme demnach dem Investor zugute.
Nach dem Vortrag von Herrn Lehnen bedankte sich der Gemeinderat für die ausführlichen Ausführungen.
Im Anschluss wurde seitens der Wählergruppe Becker die Richtigkeit des Flächennutzungsplanverfahrens in Frage gestellt.
Zu dieser Thematik wurden Frau Folz und Herr Sauter vom zuständigen Planungsbüro BGH Plan begrüßt, die das Verfahren seit 10 Jahren begleitet haben.
Frau Folz erläuterte an dieser Stelle, dass alle erforderlichen Beteiligungen durchlaufen wurden sowie auch die Vorgaben der Landes- und Raumordnungsplanung befolgt wurden, sodass kein Zielabweichungsverfahren erforderlich war. Das Verfahren wurde in der Gesamtbetrachtung ohne weitere Vorkommnisse genehmigt. Dies wurde auch durch entsprechende Gutachten und Untersuchungen (z. B. hydrogeologische Untersuchung) bestätigt.
Hier wurde noch mal erläutert, dass sich der Raumordnungsplan an einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan zu halten hat, da hier ein Gegenstromprinzip verfolgt wird.
Die Planerin betonte an dieser Stelle, dass hier auch eine Alternativprüfung für andere Standorte in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues erfolgt ist und die Fläche in Maring-Noviand als nahezu einzige Fläche ermittelt wurde. Zudem handelt es sich um artenarme Flächen, die keinen höheren ökologischen Wert haben. Das sei natürlich kein ausschlaggebendes Argument für die Einwohner der Gemeinde Maring-Noviand, jedoch ist dies aus planerischer Sicht ein wichtiges Kriterium für die Bewertung der Flächen, da die Gebiete unterschiedliche Rangfolgen haben. Demnach steht das z. B. ein Moselgebiet höher in der Rangfolge als das Gebiet neben einer Gemeinde.
Um die Einsehbarkeit für die Einwohner jedoch positiv zu beeinflussen, wurden bereits im Flächennutzungsplan verschiedene Planungen eingearbeitet, die in einem Bebauungsplan erweitert und konkretisiert werden könnten.
Nach den Ausführungen von Frau Folz bedankte sich der Gemeinderat bei ihr.
Danach wurde erneut durch die Liste Zukunft angestoßen, dass die Machbarkeitsstudie eine Chance bietet, z. B. in Bezug auf den Aufbau eines medizinischen Versorgungszentrums in Zusammenarbeit mit der Verwaltung aufzubauen.
Die Gesundheitsvorsorge sieht die Wählergruppe Becker auch als wichtig an, empfindet jedoch den betreffenden Standort als viel zu groß an.
An dieser Stelle wurde auf das Projekt WohnPunktRLP verwiesen, bei dem ebenfalls ein Versorgungszentrum eingeplant werden soll.
Bürgermeister Leo Wächter erläuterte, dass die Verbandsgemeinde seit mehreren Jahren in dieser Thematik aktiv sei und für eine Realisierung eines MVZ an dem Standort des geplanten Gewerbegebietes, die Gemeinde mit einem Betrag aus dem Sondervermögen unterstützen könnte sofern der Verbandsgemeinderat dies beschließen würde. Hier könnte dann ein ähnliches Zentrum wie in Morbach geschaffen werden. Die Verwaltung ist hier bereits in Gesprächen mit einem Betreiber, der derzeit ca. 30 Versorgungszentren betreibt. Zusätzlich haben sich aus den Gesprächen der vergangenen Monate auch Investoren aus der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues gemeldet, welche ein solches Projekt aktiv unterstützen möchten. Andere Gemeinden haben ebenfalls ihr Interesse in Bezug auf ein MVZ geäußert und würden dann, sofern deren Planung frühzeitiger voranschreitet, bevorzugt gegenüber Maring-Noviand. Die Sicherung der Gesundheitsvorsorge ist in den nächsten Jahren eine wesentliche Herausforderung bei Betrachtung der demographischen Entwicklung.
Im Anschluss wurde noch Herr Kersten begrüßt, welcher stellvertretend für die Landwirtschaftskammer wie folgt Stellung bezog:
Die Landwirtschaftskammer bewertet den Bereich aus agrarstruktureller Sicht als wertvoll. Da eine Vielzahl landwirtschaftlicher Flächen betroffen sind, die zudem sehr flach sind und damit gut bewirtschaftet werden können, entsteht hier ein großer Verlust für die Landwirtschaft.
Durch den weiteren Ausbau von Photovoltaikfreiflächenanlagen wird ein stetiger Flächenverlust bei den landwirtschaftlichen Flächen festgestellt, weshalb die Landwirtschaftskammer ein solches Vorhaben nicht befürworten kann, da sie auf die Entwicklung von Agrarflächen setzt.
Herr Kersten betonte auch, dass nicht nur die Flächen, die für das Gewerbegebiet benötigt werden, im Landwirtschaftsbereich schwinden, sondern zudem das Ausgleichsvolumen, welches bei einem solchen Vorhaben benötigt wird, den Flächenanteil in der Landwirtschaft zusätzlich einschränkt. Er appellierte hierbei an die Ministerien solche Vorhaben nicht zu unterstützen, da vor allem Landwirten und Winzern dadurch Existenznöte drohen.
Hierauf wendete Bürgermeister Leo Wächter ein, dass die Verbandsgemeinde in ihrem Ökopool genügend Flächen zum Ausgleich habe und keine weiteren Flächen mehr benötigt werden.
Ein Ratsmitglied berichtete aus eigener Erfahrung, dass die Weinberge in diesem Bereich für Winzer unattraktiv seien, da diese wegen ihrer Lage regelmäßig Ernteverluste aufgrund von Frost verzeichnen und eine Bewirtschaftung der Flächen daher unwirtschaftlich sei.
Der Gemeinderat bedankte sich ebenfalls bei Herrn Kersten für seine Ausführungen.
Im Anschluss wurde Herr Brinschwitz des Planungsbüros Sweco das Wort erteilt. Er erläuterte dem Rat die rechtlichen und gestalterischen Möglichkeiten im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Liste Zukunft berichtete darüber, dass sich im November 2025 eine Bürgerinitiative gegründet habe, die die Umsetzung des Gewerbegebietes befürwortet. Im Zuge dessen wurde Herr Brinschwitz gefragt, ob z. B. eine Bürgerbefragung sinnvoll wäre.
Herr Brinschwitz sieht aus planerischer Sicht, eine Bürgerbefragung als ein mögliches Instrument an, um das Stimmungsbild innerhalb der Gemeinde Maring-Noviand abzufragen und eine Grundlage für die weiteren Überlegungen vorliegen zu haben. Er äußerte allerdings, dass es nicht Aufgabe des Planers ist, sondern im politischen Rahmen zu entscheiden ist. Sollte sich der Rat trotzdem weiterhin gegen die Entwicklung des Gebietes entscheiden, seien dies die entsprechenden Fakten. Alternativ müsste eine mögliche Mehrheitenverschiebung im Rahmen der nächsten Kommunalwahl abgewartet werden. Dadurch würde die Gemeinde aus seiner Sicht jedoch viel Zeit verlieren.
Der Ortsbürgermeister Becker betonte an dieser Stelle, dass die Wählergruppe Becker die Weiterentwicklung des Medemlandes verfolgt.
Seitens der Liste Zukunft wurde angefragt, wie viele Anfragen von Unternehmen für die Ansiedlung in dem geplanten Gewerbegebiet eingegangen sind. Herr Becker erläuterte, dass aktuell weitere ein bis zwei Anfragen bei der Gemeinde eingegangen sind, die zum Teil über die Verwaltung weitergeleitet wurden. Alle Anfragen wurden immer transparent weitergeleitet.
Daran anknüpfend wurde nachfolgende persönliche Erklärung von Ratsmitglied Holger Schäfer vorgelesen:
„Sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Gäste, lieber Klaus, lieber Leo, sehr geehrte Öffentlichkeit,
ich möchte die Gelegenheit für eine kurze und persönliche Erklärung nutzen, um mich hier sowohl für die Durchführung einer Bürgerbefragung als auch grundsätzlich für die Entwicklung des Gewerbeparks auszusprechen.
Zu meiner Person, für die Gäste, die mich nicht kennen: Mein Name ist Holger Schäfer, ich war viele Jahre Schulleiter in Bernkastel-Kues und bin heute Universitätsprofessor für Schulpädagogik an der Uni Koblenz – und damit nachweislich ohne eigenes ökonomisches Interesse an diesem Entwicklungsplan.
Ich lebe nun seit mehr als 50 Jahren fast durchgehend in Maring-Noviand, als Kind in der Duhr, heute auf der Hütt; ich bin hier in den Kindergarten und in die Grundschule gegangen, war Messdiener, habe im Musikverein Tenorhorn gelernt, lange Jahre Fußball gespielt und für Heils-Jupp damals auf dem Rasenmäher-Traktor gesessen.
Wenn man so lange in einem Ort lebt und hier mit vielen Menschen in Kontakt ist, macht man sich zwangsläufig auch Gedanken über die Entwicklungen im Ort.
Also: Wie war es früher … was hat sich verändert … was läuft gut und wo wäre noch Luft nach oben? In der Tat, wir haben viele Dinge, die das Leben hier in Maring-Noviand und Siebenborn für Jung und Alt sehr lebenswert machen:
- dazu gehören die Angebote für Kinder in Kita und Grundschule (erst zum 5. Schuljahr müssen die Kinder auf den Bus umsteigen),
- dazu gehören die vielen aktiven Vereine, die für junge und alte Menschen Angebote vorhalten,
- dazu gehören auch die vielen Feste und Feiern, zu denen wir uns im Laufe des Jahres treffen, nicht zu vergessen die guten Weine in unseren Weingütern,
- dazu zählt aber auch unsere wunderbare Umgebung mit den vielen Wandermöglichkeiten sowie die uns umgebende Natur mit Wald, Wiesen und der Lieser, die als Naherholungsgebiet das Leben im Ort eben lebenswert macht.
Viele Dinge sind jedoch auch im Wandel, und wir müssen mit einem kritischen Blick in die Zukunft schauen. Ich möchte mich in diesem Zusammenhang der Formulierung des Projekts WohnPunkt RLP aktuell auf der Gemeindehomepage anschließen; hier heißt es im aktuellen Post vom 09.02.2026: „Heute schon an später denken“ – ja, auch das stimmt, es gibt Dinge, die wir angehen und gestalten müssen, die wir nicht einfach ignorieren und schönreden können.
- Dies sind Fragen maroder Infrastruktur und zusammenfallender Ortskerne; stellenweise sind dies ganze Straßenzüge, die zusammenfallen und ein schlechtes sowie auch ein unsicheres Bild für den Ort abgeben.
- Dies sind auch die grundsätzlichen Fragen der medizinischen Versorgung in Bezug auf Ärzte, Therapien und Pflege.
- Dies sind schließlich auch Fragen von Investitionen in Strukturen für Jung und Alt (bspw. die Kita), und zwar ohne die Aufnahme von Schulden, sondern durch eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik.
In diesem Zusammenhang sind wir gut beraten, die schwindende Finanzkraft unserer Gemeinde in den Blick zu nehmen, wie sie uns die VG in einer der letzten Ratssitzungen attestiert hat. Noch profitieren wir u. a. von Grundstücksverkäufen, doch diese Quellen scheinen mir eher endlich zu sein. In einer solchen finanziellen Lage
- werden wir auch perspektivisch die Vereine deutlich weniger unterstützen können, weil uns der finanzielle Rahmen fehlen wird,
- damit werden wir keine Anreize für Tourismus und Geschäfte schaffen können, wie es andere Orte vorsehen, weil uns auch hier der finanzielle Rahmen fehlen wird,
- wir werden auch weniger in Projekte investieren können, die für das Ortsbild und die Umgebung bereichernd sind – sei dies die weitere Gestaltung des Radwegs, die Unterhaltung von Bänken und Wanderwegen oder der Ausbau der Spielplätze nach den tatsächlichen Bedürfnissen von kleinen und kleinsten sowie auch älteren Kindern und Jugendlichen,
- und wir werden auch weniger in regionale Maßnahmen des Klimaschutzes und der ökologischen Ausgestaltung im Nahraum investieren können – auch hier wird uns der finanzielle Rahmen fehlen.
Kurzum: Ich plädiere für die Entwicklung des Gewerbeparks auf den Flächen an der L47 – für mich sind ökologische und ökonomische Entwicklungen kein Gegensatz; ich sehe vielmehr eine Chance dahingehend, dass mit einer ökonomisch sinnvollen und ökologisch ausgerichteten Planung eines solchen Gewerbeparks
- sowohl die Zersiedelung in viele kleine Gewerbeflächen ohne ökologische Standards vermieden wird,
- als auch durch die damit entstehenden finanziellen Ressourcen die anderen Gebiete der Ortsgemeinde im Sinne von Natur und Umwelt nachhaltig aufgewertet werden können – wie bspw. die frühere Strecke nach Platten, die Gebiete in Siebenborn und nach Lieser oder auch die schönen Plätze in der Maringer Schweiz, am Hüttenkopf oder auf der Schönen Aussicht.
Durch die Entwicklung eines Gewerbeparks mit einem Investor – wir haben hierzu schon umfassend die Details gehört – entsteht für die Ortsgemeinde kein finanzielles Risiko. Der Gemeinderat gestaltet mit seinem Bebauungsplan den Gewerbepark an einer qualifizierten Straße unmittelbar und im Dialog mit dem Investor mit – bei uns liegt die alleinige Planungshoheit.
Wir können in einem solchen Prozess nur gewinnen – wie etwa mit der Entwicklung eines medizinischen Versorgungszentrums vor der Haustüre, wie es die VG voranbringen will – wir müssen nur zugreifen.
Seit den letzten Gemeinderatswahlen hat sich einiges verändert – auch durch die sogenannten ausgewiesenen Turboflächen des Landes Rheinland-Pfalz. Ich halte es daher im Zuge der Entwicklungen für geboten, eine Bürgerbefragung durchzuführen, die dann ein aktuelles, realistisches Meinungsbild für alle abgeben kann – auch für die persönlichen Entscheidungsfindungen im Rat.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir uns hier in Maring-Noviand und Siebenborn bewegen müssen,
- trauen wir uns doch die Entwicklung zu – auf den bald gänzlich brachliegenden Weinbergsflächen und den klaffenden Löchern der Kiesgruben,
- wagen wir etwas mehr – als nur das Abwarten, das Betrachten und das Bejammern des Zerfalls von Ortskernen,
- „Denken wir heute schon an später“ – statt immer nur mit gestrigen Blockaden zu argumentieren,
- und gestalten wir ökonomisch und ökologisch sowie schließlich auch sozialverträglich unsere Zukunft für uns und unsere Kinder.
Lieben Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Danach verlas das Ratsmitglied Markus Fries eine persönliche Erklärung:
„Sehr geehrte Bürgermeister,
Sehr geehrte Ratsmitglieder,
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Liste stand von Anfang an für Gewerbe mit Augenmaß. Über Jahre hinweg haben wir uns intensiv mit diesem IKG beschäftigt und an vielen Punkten unsere Abwägung über die Vor- und Nachteile eines solchen Gebietes getroffen. Mittlerweile kann man den Verlauf über mehrere Wahlperioden verfolgen. Hier ist unsere Liste stringent: mit jeder Kommunalwahl haben wir unsere Mandate verdoppeln können.
Ich finde es gut, dass über Meinungen gerungen und gestritten wird. Für uns ist klar: mit diesem FNP, mit der sich die VG auch über den Willen der OG hinweggesetzt hat, würde die Gemeinde ihr Gleichgewicht verlieren. Wir wären in der Region als DIE Gewerbe-Gemeinde abgestempelt. Dabei ist es unabhängig ob nun nach und nach das Gebiet entwickelt werden soll oder in einem großen Zug, bspw. wenn sich eine größere Firma ansiedeln möchte.
Die Argumente, die für ein großes Gewerbegebiet sprechen liegen auf dem Tisch und sind außerdem deckungsgleich mit jedem anderen Gewerbegebiet im ganzen Land: Arbeitsplätze und evtl. Gewerbesteuer. Verstörend finde ich, dass ständig das Narrativ herangezogen wird „ohne genau dieses Gebiet, geht die Gemeinde den Bach runter“.
Die Ortsgemeinde hat viel zu bieten und hebt sich auch von anderen Orten in der Region ab:
– einen über Jahre gut laufenden Kindergarten, der schon viele Meilensteine geschaffen hat, Stichpunkte „Lerne die Sprache des Nachbarn“, Waldgruppen, eigenes Mittagessen und vieles mehr
– wir haben eine Grundschule vor Ort, die sogar angebaut und erweitert wurde
– wir haben sogar einen vom Bildungs- und Umweltministerium zertifizierten außerschulischen Lernort, der sehr gut angenommen wird und die Umlaufberge in den Fokus rückt. Das grüne Klassenzimmer wird wiederholt auch von der Interreg besucht.
– nicht zuletzt sind wir einer der größten weinbautreibenden Gemeinde in der Region.
– Auch gerade die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist weltbekannt für ihren Weinbau und ihre Kulturlandschaft. Auch diese gilt es unter dem heutigen Aspekt zu betrachten. Man kann das Gewerbegebiet aus verschiedenen Sichtachsen betrachten, es macht aber keinen Sinn ein Gewerbegebiet allein von innen her zu beurteilen.
An der Stelle möchte ich Herrn Ehses von der IHK, kürzlich in einer Diskussionsrunde vor ca. 3 Wochen in Wittlich, zitieren:
„Die Moselhänge mit den Weinbergen stellen ein Alleinstellungsmerkmal dar und zusammen mit Tourismus generiert der Bereich über 2 Mrd Umsatz“
Ich zitiere auch gerne unseren Landrat Andreas Hackethal: „Die Steillagen sind ein Gemeinschaftswerk und die regionale Wertschöpfung bedingt eine intakte Kulturlandschaft. Diese Wertschöpfung wäre nicht vorhanden, wenn die Weinberge nicht da wären.“ (respektive die Landschaft)
In der gleichen Runde auch unsere Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt: „wir müssen gemeinsam an dem Erhalt der Landschaft arbeiten und an einem Strang ziehen“.
Und genauso sehe ich das auch. Das Land Rheinland-Pfalz möchte von seiner hohen jährlichen Versiegelung von Flächen runterkommen und eigentlich nicht noch mehr Flächen versiegeln. Erst recht nicht in einem so sensiblen und schwierigen Gebiet.
Und wir wägen ab mit dem, was wir aufs Spiel setzen, wenn wir einen B-Plan auf Grundlage dieses FNP aufsetzen:
– Vor allem geht unsere Identität verloren. Die Einzigartigkeit der Umlaufberge hat gute Chancen explizit in den neuen LEP aufgenommen zu werden.
– Wir setzen vor allem auch unser Image aufs Spiel. Wir sind eingebettet in hervorragende Erholungsgebiete und in die berühmtesten Weinlagen Deutschlands. Und wenn man den Riesling betrachtet, sogar der Welt.
– die Attraktivität der Gemeinde würde geschmälert werden, selbst die Ausgleichsflächen liegen nicht mal innerhalb der OG
– durch unsere besondere Situation sind außerdem hohe Kosten zu erwarten (gestörter Baugrund, nicht ebenes Gelände, Wasserhaushalt der Brunnen und Weinlagen, Kaltluft-Entstehungsgebiet und die vielen noch zu bewältigenden Gutachten, die sich aus den Vorgaben des FNP ergeben, erst recht verteuert sich das Gebiet bei Entwicklung über mehrere Bauabschnitte, da alle Gutachten ja schon beim ersten Abschnitt fällig sind und dadurch voll in der Kostenrechnung sind)
Alles in allem sind Flächen nunmal begrenzt, ob Gewerbe oder Naturflächen, sie sind nicht mehrbar! Die VG hat ihre Abwägung mit dem FNP getroffen, wir betrachten hier nun die verbindliche Bauleitplanung unter unseren Aspekten und ich entscheide mich für eine landschaftsintegrierte Entwicklung an anderer Stelle und gegen das große Gewerbegebiet.
Schon mit dem Hochmoselübergang haben sich die Bürger und Bürgerinnen in der Region schwergetan und jetzt soll ein zweites Mal gegen Landschaft und Landwirtschaft entschieden werden.
Vielen Dank
Markus Fries
für die Liste Becker“
Die Liste Zukunft gab im Anschluss einen Antrag gem. § 34 Abs. 1 S. 4 Gemeindeordnung ab, in dem eine Einberufung einer Ratssitzung gefordert wird, bei der über die Durchführung einer amtlichen Einwohnerbefragung zum Thema Gewerbegebiet im Rahmen der Landtagswahl entschieden werden soll.
Auf den Antrag folgte unmittelbar die nachfolgende persönliche Erklärung des Ratsmitgliedes Florian Botzet:
“Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ja, Einwohnerbefragungen oder Bürgerentscheide können in speziellen Fällen nützliche Werkzeuge sein. Zum Thema Gewerbegebiet wurde allerdings schon einmal abgestimmt. Bezugnehmend auf den Antrag der Liste Zukunft, eine Einwohnerbefragung zum Thema Gewerbegebiet Maring-Noviand durchzuführen, erläutere ich im Folgenden mein ablehnendes Votum und spreche damit auch stellvertretend für alle Gemeinderatsmitglieder der Wählerliste Becker. Die heutigen Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat sind Ergebnis der Kommunalwahlen im Juni 2024. Bereits seit 2019 wird das Thema in der breiten Öffentlichkeit der Gemeinde diskutiert. Im Vorfeld der letzten Kommunalwahlen stellten die beiden Wählerlisten den Bürgern ihre jeweiligen Argumente zur Verfügung. Rahmenparameter wie Standort und Größe lagen auf dem Tisch und die Zusammensetzung des Gemeinderates ist der aus der Abwägung jedes einzelnen Wählers resultierende Bürgerwille. Diesen gilt es auch hinsichtlich dieses übergeordneten Themas zu akzeptieren, denn unsere Mitbürger sind selbstverständlich imstande, thematische Inhalte und eine reine Personenwahl voneinander zu trennen. Der Gemeinderat hat den Auftrag erhalten, unsere Gemeinde ohne ein 62 Hektar großes Gewerbegebiet weiterzuentwickeln, und diesen Auftrag einer Mehrheit der Bürger führen wir aus. Auch wenn verschiedene Akteure nun eine Neueinordnung der Lage fordern, hat sich diese nicht im Wesentlichen verändert. Beschleunigte Verfahren seitens des Landes sind womöglich unnötig (siehe Bestand Flächennutzungsplan) und finanzielle Unterstützung ohne Verwendung von Steuerzahlermitteln wurde bereits früher angedeutet: Schon 2022 bot sich der größte Flächeninhaber per Letter of Intent mit seiner im Tief- und Straßenbau tätigen Firmengruppe als möglicher Erschließungsträger an. Es hieß also schon immer, auf die Gemeinde kämen keine Kosten zu. Sieht man einmal davon ab, dass Projekte solcher Größenordnungen generell nicht aufgrund von möglichen Fördermitteln beschlossen werden sollten, bleibt der Diskussionsgegenstand also der gleiche: ein 62 Hektar großes Gewerbegebiet in Maring-Noviand – und darüber wurde demokratisch entschieden. Diese Entscheidung gilt es zu respektieren. Es ist nicht demokratisch, solange zu wählen, bis einem das Ergebnis passt.
Weiterhin könnte eine tragbare Entscheidung nur herbeigeführt werden, wenn es einen zureichenden Informationsstand hinsichtlich der detaillierten Ausgestaltung des Gebiets in der Öffentlichkeit gibt. Bis heute gibt es aber noch viele Unklarheiten: Wird das Gebiet ein kommunales oder ein interkommunales? Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf an Gewerbeflächen? Gibt es Erhebungen zu Zeitpunkt und Höhe erster Gewerbesteuereinnahmen? Wie hoch wird die Gemeinde in finanzielle Vorlage treten müssen? Wie wird ein Investor in Entscheidungsprozesse involviert? Wie sehen ökologische Vorgaben konkret aus und wie verlässlich können diese im Bauleitplan erhalten werden, wenn die Veräußerung schleppend läuft und der Wettbewerbsdruck durch andere Gebiete steigt? Etc. etc. Kurzum: Der Informationsstand ist unzureichend! Einfache Wenn-Dann- Formulierungen wie beispielsweise „mithilfe der Gewerbesteuereinnahmen kann die Grundsteuer gesenkt werden“ sind nicht gedeckt und unseriös. Derartige Polemik würde besonders vor einer Einwohnerbefragung zu Desinformation führen und die Spannungen innerhalb der Gemeinde unnötig verstärken. Generell kann man aus der Vielfalt der offenen Fragen einen Rückschluss darauf ziehen, warum ein Bürgerentscheid über die Aufstellung eines Bauleitplans seitens des Kommunalgesetzes ausgeschlossen ist. Für eine Einwohnerbefragung gilt die gleiche Erklärung: Die Wähler beauftragen den Gemeinderat, sich tiefgehend mit den Vor- und Nachteilen, Chancen, Risiken und Details eines Projektes wie des IKGs auseinanderzusetzen. Die Sachkomplexität ist schon für ein ehrenamtliches Parlament wie unseres herausfordernd und bedarf intensiver Beschäftigung mit dem Thema und auch Zugang zu entsprechenden Informationen. Auch müssen widerstreitende Interessen berücksichtigt und abgewogen werden. Diese Arbeit legen die Bürger wie üblich in die Hände vereidigter Mandatsträger. Dadurch sind zudem private Interessen ausgeschlossen. Als Liste Becker versichern wir unseren Wählern und allen Mitbürgern, dass wir uns sehr tief und über Jahre in das Thema eingearbeitet haben, auch kontrovers innerhalb unserer Wählerliste diskutieren und keine leichtfertigen Entscheidungen treffen. Wir arbeiten gewissenhaft und nehmen den Willen der Wähler sehr ernst. Vielen Dank.“
Im Anschluss ging Ortsbürgermeister Klaus Becker auf den Antrag der Liste Zukunft ein und erläuterte, dass zeitnah eine Sitzung einberufen wird, in der über die Thematik „amtliche Einwohnerbefragung“ entschieden wird.
Gem. § 69 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung stellte Bürgermeister Leo Wächter den Antrag, in der heutigen Sitzung über die Durchführung einer Einwohnerbefragung zu entscheiden.
Sodann brachte der Ortsbürgermeister den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
„Der Gemeinderat beschließt im Rahmen der Landtagswahl am 22.03.2026 eine amtliche Einwohnerbefragung i. S. Gewerbegebiet Maring-Noviand durchzuführen.“
Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt.
Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplanes 2026 der Ortsgemeinde Maring-Noviand
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Herr Becker den Revierförster Julian Gröber, der das Forstrevier Bernkastel-Noviand seit Anfang des Jahres leitet.
Herr Gröber stellte sich an dieser Stelle nochmal kurz vor und erläuterte dann die Planzahlen des Forstwirtschaftsplanes 2026.
Das Forstwirtschaftsjahr 2026 soll lt. Plan voraussichtlich mit einem negativen Betriebsergebnis i. H. v. – 8.298 € abschließen. Der Ortsbürgermeister erläuterte jedoch, dass das Forstjahr, trotz der negativen Planzahlen, oftmals positiver abschließt als erwartet.
Aus der Mitte des Rates wurde nach der Laufzeit des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gefragt. Herr Gröber erläuterte, dass die Laufzeit 20 Jahre beträgt und die Antragstellung seitens der Verwaltung durchgeführt wird.
Der Revierleiter berichtete über eine vergangene Waldbegehung im Bereich Nord, bei der die neu gepflanzten Baumarten begutachtet wurden. Diese neuen Baumarten sollen klimaresistenter sein.
Im Zuge dessen teilte Herr Gröber mit, dass er einen Termin mit dem Ortsbürgermeister vereinbaren wird, an dem alle interessierten Einwohner zu einer Waldbegehung eingeladen werden.
Danach bedankte sich Herr Becker bei dem Revierleiter für seine Ausführungen sowie die gute Zusammenarbeit und der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2026 wie vorgetragen.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung zur 3. Änderung des Wege- und Gewässerplanes im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Maring-Noviand – Sonnenuhr“
Im laufenden Verfahren wurden Änderungen im Wege- und Gewässerplan notwendig. Den Veränderungen wurden in der Vorstandssitzung vom 04.09.2025 im Beisein des Ortsbürgermeisters Becker durch den Vorstand zugestimmt. Die jetzige 3. Änderung betrifft den Wegfall der Maßnahmen 134 (Schotterweg zum Sportplatz Lieser) und 710 (Trockenbiotop).
Für das Weinlagenschild 540 („Maringer Sonnenuhr“) wird, nach neueren Kostenkalkulationen und der gewünschten Ausbauform, eine Kostenerhöhung erwartet. Die Ortsgemeinde Maring-Noviand übernimmt die Trägerschaft der Maßnahme. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens sollen bis zu 20.000 € zur Ausführung erstattet werden. Der Standort soll an die Mauer unterhalb der Schutzhütte verlegt werden.
Außerdem fanden Maßnahmenänderungen der Flächen am Radweg 701 und 702 statt, die nun eine Entbuschung nichtheimischer Pflanzen vorsieht.
Die Mauer 703 am Radweg musste in Folge der Bauarbeiten größer dimensioniert werden. In den Maßnahmen 709 in Verbindung mit 730 und 723 ist zukünftig Halboffenland geplant, welches durch Initialschnitt bereits geschaffen und durch Beweidung erhalten werden soll.
In der Maßnahme 730 wird vorbehaltlich eines zwischen dem Beteiligten und der Gemeinde abzustimmenden Beweidungskonzeptes ein zusätzlicher Zaunbau beantragt.
In der Fläche 719 soll eine zusätzliche Fußverbindung zur Schutzhütte hergestellt werden. Innerhalb der Maßnahme 724 soll eine Sitzgruppe entstehen. Auf das Wingertshäuschen wird daher verzichtet.
Das Bewässerungsprojekt ist aufgrund nicht wirtschaftlich darstellbarer Umsetzung des Projektes eingestellt.
Zudem werden noch einige Schneisen durch Grünflächen ersetzt, um so ggfs. weitere Wanderwege zu schaffen. Das fördert zudem den Tourismus.
Über die 3. Änderung des Wege- und Gewässerplanes wurde wie folgt abgestimmt:
„Der Gemeinderat nimmt die 3. Änderung des Wege- und Gewässerplanes im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens „Maring-Noviand – Sonnenuhr“ zur Kenntnis und stimmt dieser wie vorgetragen zu.“
Beratung und Beschlussfassung über den Aufbau des Elektrofahrzeuges für den Bauhof
In der Sitzung des Gemeinderates vom 27.08.2025 wurde über die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs abgestimmt. Im Oktober wurde gemeinsam mit einem Gemeindemitarbeiter, dem Ortsbürgermeister und dem I. Beigeordneten ein Elektrofahrzeug besichtigt.
Eine Probefahrt wurde ebenfalls durchgeführt und Informationen über eine mögliche Ausstattung eingeholt. Hierbei gelangten alle Beteiligten zu dem Ergebnis, dass ein fester Aufbau den Bedürfnissen für die gemeindlichen Arbeit gerecht werden. Das besichtigte Fahrzeug kostet in der Grundversion ca. 18.000 € (netto) und die zusätzliche Ladefläche mit Aufbau 5.000 € (netto).
Es werden noch zwei weitere Vergleichsangebote eingeholt.
Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung einer Ladepritsche für das bereits reservierte Elektrofahrzeug (Tp ADDAX) für den Bauhof Maring-Noviand und ermächtigt den Ortsbürgermeister zur Auftragsvergabe.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung des Wohnhauses, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 17, Flurstück 119, Siebenborn
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag her. Diese Zustimmung erfolgt in der Annahme, dass die Privilegierung des Vorhabens gegenüber der Kreisverwaltung nachgewiesen wird oder ein sonstiger Ausnahmetatbestand im Sinne des § 35 Baugesetzbuch gegeben ist.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Errichtung eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude zur Herstellung einer zusätzlichen Wohneinheit, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 15, Flurstück 124, Am Hohen Kreuz
Der Gemeinderat erteilt die Zustimmung gemäß § 36a BauGB zu dem vorliegenden Bauantrag und stimmt den beantragten Befreiungen/ Abweichungen hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze, der Überschreitung der GRZ und GFZ und der Dachform zu.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Baugesetzbuch (BauGB) zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Wohnprojekts, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 30, Flurstück 146/3, Brunnenstraße
Der Ortsgemeinderat Maring-Noviand erteilt die Zustimmung nach § 36a BauGB zur vorliegenden Bauvoranfrage.
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für den Neubau einer Lager- und Gerätehalle (Nachtrag zur Baugenehmigung aus 2020), Gemarkung Maring-Noviand, Flur 1, Flurstücke 10 und 11, Außenbereich
Der Ortsgemeinderat Maring-Noviand erteilt zu dem vorliegenden Antrag das gemeindliche Einvernehmen. Die Zustimmung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung des Vorhabens im Sinne des § 35 BauGB weiterhin besteht. Die Sicherstellung der Wasserversorgung sowie der Abwasserbeseitigung einschließlich der Übernahme sämtlicher hieraus entstehender Kosten obliegt dem Bauherrn.
Mitteilungen und Anfragen
Der Ortsbürgermeister teilte Nachfolgendes mit:
– Am 18.04.2026 findet die 24-Stunden-Wanderung statt. Ein Teil der Tag- und Nachtschleife verläuft u. a. auch durch die Gemarkung Maring-Noviand. Die Markierarbeiten in den Weinbergen haben bereits angefangen.
– Die Arbeiten für die Neugestaltung des Spielplatzes am Lindenweg haben begonnen und beinhalten die nachfolgenden Neuerungen:
o Neue Kinderwippe (Spende der Kirmesgemeinschaft) ist bestellt
o Eine neue Schaukel wurde bereits aufgestellt
o Fallschutz wurde installiert
o Neue Bänke und Tische wurden aufgestellt
o Der Sandkasten wird unter dem Baum mit recycelten Materialien und neuem Sand aufgebaut
Im Zuge dessen teilte die Liste Zukunft mit, dass durch die Liste und die Bürgerinitiative ein Klettergerüst für den neuen Spielplatz gespendet wird.
Ebenso teilte der Ortsbürgermeister die nachfolgenden Termine mit:
– Haupt- und Finanzausschuss (Haushaltsplanberatung) 05.03.2026
– Haushaltssitzung des Gemeinderates 26.03.2026
– Gemeinderatssitzung 27.05.2026
– Gemeinderatssitzung 20.08.2026
– Gemeinderatssitzung 05.11.2026
Mitteilungen und Anfragen
- Information über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Bauantrag für den Umbau des Hotels zu fünf Wohneinheiten, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 4, Flurstück 39, Moselstraße
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde auf Grundlage der gemeindlichen Hauptsatzung durch Ortsbürgermeister Klaus Becker erteilt
- Information über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB zum Bauantrag für den Abbruch eines Gebäudes und den Neubau eines Weingutes sowie eines Wohn- und Gästehauses mit Garage, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 5, Flurstück 50/1, Siebenborner Straße
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde auf Grundlage der gemeindlichen Hauptsatzung durch Ortsbürgermeister Klaus Becker erteilt.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
- Der Gemeinderat beschloss den Verkauf eines gemeindlichen Grundstückes.
- Der Gemeinderat stimmte der Weiterveräußerung eines Bauplatzes zu.