Aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.03.2026
Aus der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.03.2026
Abschließende Prüfung des Jahresabschlusses 2021
Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Maring-Noviand.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass seine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Fertigung eines Schlussberichtes mit Beschlussempfehlung an den Gemeinderat
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfungshandlungen in Art und Umfang in einem Prüfungsbericht gemäß § 113 Abs. 3 GemO zusammengefasst.
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den gefertigten Prüfungsbericht über die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 der Ortsgemeinde Maring-Noviand.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO vor. Weiterhin spricht der Rechnungsprüfungsausschuss die Empfehlung an den Gemeinderat aus, dem ehemaligen Ortsbürgermeister sowie den ehemaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Maring-Noviand sowie dem Bürgermeister und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung zu erteilen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).
In diese Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.