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Aus der Sitzung des Gemeinderates Maring-Noviand vom 26.03.2026

Aus der Sitzung des Gemeinderates Maring-Noviand vom 26.03.2026

Vor Eintritt in die Tagesordnung verlas der Ortsbürgermeister folgende Hinweise zum Sitzungsablauf:

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich eröffne hiermit die heutige Sitzung des Gemeinderates Maring-Noviand. Die Einladung erging form- und fristgerecht; der Rat ist beschlussfähig.

Bevor wir in die Beratung eintreten, weise ich auf folgende verbindliche Regeln hin:

  1. Aufnahmeverbot: Es sind keinerlei Video-, Ton- oder Bildaufnahmen gestattet. Ich untersage hiermit jegliche Form der Aufzeichnung durch Zuhörer.
  2. Sitzungsordnung: Zuhörer haben das Recht auf Anwesenheit, jedoch kein Rederecht. Störungen der Beratung sowie Unmuts- oder Beifallsäußerungen sind zu unterlassen. Bei Verstößen werde ich einen ersten Ordnungshinweis aussprechen. Im Wiederholungsfall werde ich von meinem Ordnungsrecht Gebrauch machen und die betreffende Person konsequent des Saales verweisen.
  3. Unterstützung durch den Rat: Ich bitte die Mitglieder des Gemeinderates ausdrücklich um Unterstützung bei der konsequenten Einhaltung der Gemeindeordnung und unserer Satzung.

Beschlussfassung zum Ausschluss von Wortbeiträgen aus der Öffentlichkeit

Die heutige Tagesordnung ist außergewöhnlich umfangreich und zeitintensiv. Um die ordnungsgemäße Erledigung der anstehenden Sachgeschäfte innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens zu gewährleisten, stelle ich hiermit den Antrag, dass am heutigen Sitzungstag keine Wortbeiträge oder Fragen aus der Öffentlichkeit zugelassen werden.

 

Ich bitte den Gemeinderat hierzu um einen förmlichen Beschluss:

Wer dem Ausschluss von Fragen aus dem Publikum für die heutige Sitzung aufgrund der Sachlage zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.“

Der Gemeinderat stimmte dem Antrag des Ortsbürgermeisters mehrheitlich zu.

Annahme der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2026

Die Liste Zukunft beanstandete die Antwort auf die unter Tagesordnungspunkt 2 der Sitzung vom 10.02.2026 gestellte Frage, wie viele Anfragen von Unternehmen zur Ansiedlung im geplanten Gewerbegebiet eingegangen sind.

Laut Protokoll seien weitere ein bis zwei Anfragen eingegangen. Seitens der Liste Zukunft wurde jedoch verstanden, dass nur ein bis zwei Anfragen insgesamt eingegangen sind. Der Vorsitzende wies ausdrücklich darauf hin, dass der Wortlaut „weitere ein bis zwei Anfragen“ korrekt sei.

Der Gemeinderat beschließt die öffentliche Niederschrift vom 10.02.2026 anzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Anfrage des ADAC Mittelrhein e. V. zur Benutzung gemeindlicher Wirtschaftswege im Rahmen der ADAC-Rallye

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Ortsbürgermeister Herrn Weyer vom ADAC Mittelrhein e. V. der die Anfrage wie folgt kurz erläuterte:

In der Zeit vom 31.07. – 02.08.2026 findet der Lauf zur Deutschen Rallye-Meisterschaft statt. Diese wird vom ADAC Mittelrhein e.V. aus Koblenz ausgerichtet.

Vor der Rallye soll den Teilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, auf einer kurzen Strecke, der sogenannten Shakedown-Strecke ihr Fahrzeug optimal auf die anstehende Rallye abstimmen zu können. Dabei kommen die Teilnehmer mit ihren Rallyefahrzeugen an die Shakedown-Strecke und können dort die Strecke nach Bedarf mehrfach unter Rallyebedingung abfahren. Die Shakedown Strecke wird dabei mit ausgebildeten Sportwarten abgesperrt, so dass keine Zuschauer unerlaubt auf die Strecke laufen und bei einem Unfall dem Team schnell geholfen werden kann. Selbstverständlich wird an dieser Shakedown- Stecke auch ein Arzt sowie ein RTW im Einsatz sein.

Nach derzeitigem Planungsstand soll dieser Shakedown ca. 3 bis max. 4 Stunden und zwar am Freitag, 31. Juli 2026, ab ca. 16.00 Uhr gefahren werden können.

Da in Wittlich der Servicepoint eingerichtet wird, hat sich der ADAC Mittelrhein e. V. aufgrund der Nähe zum Serviceplatz für die Wirtschaftswege rund um Maring-Noviand entschieden. Die Wege wurden innerhalb der Sitzung anhand eines Lageplanes gezeigt. Aus diesem Grund hat der Verein mit Schreiben vom 21.02.2026 die erforderliche Erlaubnis bei der Ortsgemeinde angefragt.

Die Benutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege regelt die gemeindeeigene Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Wirtschafts- und Waldwege vom 11.09.1973. Demnach dienen diese Wege vorrangig der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke.

Die Benutzung dieser Wege über den satzungsgemäßen und gesetzlichen Zweck hinaus ist nur mit Erlaubnis der Gemeinde zulässig.

Wird die Erlaubnis erteilt, ist mit dem Antragsteller ein entsprechender Wegemitbenutzungsvertrag abzuschließen, in dem die Nutzung, die Haftung, die Benutzungsgebühr, etc. geregelt werden.

Herr Weyer versicherte, dass die örtliche Feuerwehr für z. B. die Vollsperrungen integriert wird. Außerdem werden alle Schäden, die durch den Testlauf entstehen, durch den ADAC Mittelrhein e. V. ersetzt.

Aus der Mitte des Rates wurde angefragt, mit welchem Zuschaueraufkommen bei der Veranstaltung zu rechnen sei. Herr Weyer geht von einer Besucheranzahl von ca. 250 bis 350 Personen aus.

Weiter wurde erfragt ob für die Veranstaltung Parkflächen ausgewiesen werden müssen. Hierzu erläuterte Herr Weyer, dass der Veranstalter eine Brache an der Nähe des Rennstartes als Parkfläche anfragen wird.

Nach der Vorstellung von Herrn Weyer bedankte sich der Rat für die Ausführungen und fasste nachfolgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat erlaubt die Benutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege für die Durchführung einer Shakedown-Strecke im Rahmen der Rallye ADAC Mittelrhein vom 31.07. – 02. August 2026. Grundlage der Erlaubnis bildet der Antrag vom 21.02.2026 mit dem dazugehörenden Streckenplan.

Mit dem ADAC Mittelrhein e.V. ist ein entsprechender Wegemitbenutzungsvertrag abzuschließen sowie ein Benutzungsentgelt festzulegen.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Liste Zukunft e. V.: Maring-Noviand über die Durchführung einer amtlichen Einwohnerbefragung zu der Thematik Entwicklung eines Gewerbegebietes oberhalb der L 47 in der Ortsgemeinde Maring-Noviand sowie ggfs. Festlegung des weiteren Verfahrens

Einleitend erläuterte Ortsbürgermeister Klaus Becker den Verfahrensablauf bzgl. der Aussetzung des Beschlusses vom 10.02.2026 wie folgt:

„Zur ordnungsgemäßen Aktenführung und zur Information des Gemeinderates stelle ich hiermit den Verfahrensablauf klar, der die heutige erneute Beschlussfassung zwingend erforderlich macht:

In der Sitzung vom 10.02.2026 wurde auf expliziten Wunsch von Bürgermeister Wächter über den Antrag der ‚Liste Zukunft‘ zur Durchführung einer Bürgerbefragung abgestimmt.

Herr Bürgermeister Wächter hat unter Berufung auf seine Funktion die sofortige Abstimmung herbeigeführt. Auch die Formulierung des ursprünglichen Tagesordnungspunktes wurde von der Liste Zukunft gestellt.

In meiner Funktion als Ortsbürgermeister obliegt mir gemäß § 42 der Gemeindeordnung (GemO) die gesetzliche Pflicht, Beschlüsse des Gemeinderates zu beanstanden, wenn diese das geltende Recht verletzen.

Dieser Pflicht folgend, habe ich den Sachverhalt am 11.02.2026 der zuständigen Kommunalaufsicht zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Nach Prüfung des durch die Verbandsgemeindeverwaltung (Frau Jensen) erstellten Protokolls erging am 23.02.2026 die finale Entscheidung der Aufsichtsbehörde: Der Beschluss vom 10.02.2026 war rechtswidrig und musste ausgesetzt werden.

Die heutige Beschussfassung dient somit der Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände im Sinne der Gemeindeordnung. Aufgrund der ausführlichen Beratungen in der letzten Sitzung sehen wir als Gemeindeverwaltung keinen weiteren Beratungsbedarf hierzu und deshalb würde ich gerne zur Beschlussfassung kommen.“

Bürgermeister Leo Wächter korrigierte insoweit, dass die Herbeiführung des Beschlusses durch den Ortsbürgermeister erfolgte.

Da die Thematik bereits innerhalb der Sitzung vom 10.02.2026 ausgiebig debattiert wurde, kam keine weitere Diskussion innerhalb des Rates zustande, weshalb der Ortsbürgermeister direkt zur Beschlussfassung überleitete.

Seitens der Liste Zukunft wurde vor der Beschlussfassung eine geheime Abstimmung beantragt. Der Antrag fand keine Mehrheit.

Sodann leitete der Ortsbürgermeister in die nachfolgende Beschlussfassung über, über die aufgrund des zuvor abgelehnten Antrages offen abgestimmt wurde.

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag der Liste Zukunft e. V.: Maring-Noviand stattzugeben und demnach eine amtliche Einwohnerbefragung zu der Thematik „Entwicklung eines Gewerbegebietes oberhalb der L 47 in Maring-Noviand“ durchzuführen.

Der Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Liste Becker vom 06.03.2026 zur Erhebung einer Rüge gegen das Verfahren zur Aufstellung des aktuell gültigen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues vom 17.04.2025 zur Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes auf der Gemarkung Maring-Noviand

Die Liste Becker stellte einen schriftlichen Antrag, der der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

Der Antrag beinhaltet folgenden Haupttenor:

„Die Liste Becker stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung am 26.03.2026, eine Rüge gegen die Aufstellung des aktuell gültigen Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in der Fassung vom 17.04.2025 zu erheben. Die Rüge richtet sich gegen die im Verfahren vorgesehene Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes ohne die rechtlich ausdrücklich vorgeschriebene Funktionszuweisung Gewerbe (G-Funktion) auf der Gemarkung Maring-Noviand sowie gegen die damit verbundene planerische Festlegung.“

Der Ortsbürgermeister verlas zum Antrag folgende Worte:

„Die Beantragung dieses Beschlusses erfolgt zur Wahrung der kommunalen Interessen und dient primär der Prävention etwaiger Nachteile oder Haftungsrisiken für die Ortsgemeinde Maring-Noviand.

Wir, die Liste Becker, betonen ausdrücklich, dass sich diese Maßnahme weder gegen die Verbandsgemeindeverwaltung noch gegen die Kreisverwaltung richtet.

Es handelt sich hierbei um eine rein formelle Notiz sowie einen verfahrensleitenden Hinweis gegenüber der Kreisverwaltung und der Planungsgemeinschaft. Dieser Schritt erfolgt ausschließlich zur Fristwahrung und zur Sicherung der kommunalen Rechtsposition, unabhängig von den zukünftigen jeweiligen Mehrheitsverhältnissen im Rat.

Durch diesen Beschluss werden keinerlei Kosten verursacht; er stellt insbesondere keine Einleitung eines Klageverfahrens dar. Sofern das zugrunde liegende Verfahren vollumfänglich den gesetzlichen und ordnungsgemäßen Anforderungen entspricht, entfaltet dieser vorsorgliche Hinweis keine materiellen Auswirkungen. Er dient lediglich der notwendigen Rechtssicherheit für die Gemeinde.“

Im Anschluss wies Bürgermeister Leo Wächter darauf hin, dass ein Beschluss zugunsten des Antrags der Liste Becker von der Verbandsgemeindeverwaltung nicht ausgeführt werden könne, da dadurch ein Interessenkonflikt entstünde und die gebotene Neutralität verletzt würde. Die Ortsgemeinde müsse den Beschluss daher selbst ausführen bzw. sich rechtlichen Beistand suchen.

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag der Liste Becker zuzustimmen und demnach eine Rüge gegen den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues in der Fassung vom 17.04.2025 zu erheben.

Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der Liste Becker vom 06.03.2026 zur Aufnahme der Flächen Flur 14 „Kübelland“ und „Langfuhr ober der Straß“ in den Flächennutzungsplan als Mischgebiet zur Ausweisung von Gewerbe- und Wohnflächen gemäß der Zuweisung im Landesentwicklungsprogramm IV und der Darstellung im Raumordnungsplan der Region Trier

Die Liste Becker stellte einen schriftlichen Antrag, der der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt ist.

Der Antrag beinhaltet folgenden Haupttenor:

„Die Liste Becker stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung am 26.03.2026 zur Aufnahme der Fläche Flur 14 „Kübelland“ und „Langfuhr ober der Straß“ in den Flächennutzungsplan als Mischgebiet zur Ausweisung von Gewerbe- und Wohnflächen gemäß der Zuweisung im Landesentwicklungsplan IV und der Darstellung im Raumordnungsplan der Region Trier.“

Der Ortsbürgermeister verlas zum Antrag folgende Worte:

„Dieser Antrag von der Liste Becker soll als grundsätzlicher Beschluss für die Ausweisung von bedarfsgerechten Wohnflächen und bedarfsgerechten Gewerbeflächen (für die ortsansässigen Betriebe) (je Anfrage und Bedarf) im Bereich des Medemland herangezogen werden. Wir werden nach dem Beschluss Kontakt mit der Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung aufnehmen, das vorher aus zeitlichen Gründen noch nicht möglich war. Dazu wäre mein Vorschlag: Details sollten gemeinsam mit Frau Jüngling im Bauausschuss in der Sitzung im Mai 2026 geklärt werden. Eine Liste der Eigentümer liegt der Ortsgemeinde aus September 2024 durch die Verbandsgemeindeverwaltung vor und mit den Eigentümern des Hofes wurden bereits mehrere Gespräche geführt. Eine grundsätzliche Bereitschaft ist hier gegeben, Details müssten aber im Nachgang noch geklärt werden und natürlich müsste man je nach Beschlussfassung dann die Eigentümer ansprechen. Ich würde auch formal ein Vorkaufsrecht der Gemeinde für dieses Gesamtgebiet erstmal vorab beschließen. In einer der nächsten Sitzung könnte dann der Beschluss verfeinert und detaillierter gefasst werden. Wichtig wäre aus meiner Sicht die Perspektive für Anfragen auf Baugrundstücke und Gewerbeflächen als Gemeinde geben zu können.“

Im Zuge dessen fragte Herr Wächter in seiner Funktion als Bürgermeister an, ob der Gemeinderat mit dem vorliegenden Tagesordnungspunkt beabsichtigt, einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans an den Verbandsgemeinderat zu stellen. Zudem merkte er an, dass bevor ein solcher Antrag gestellt werde, die Grundstücksfrage geklärt sein sollte.

Der Ortsbürgermeister teilte Herrn Wächter mit, dass der Gemeinderat vorerst einen Grundsatzbeschluss zur Thematik fassen könnte, sodass danach die Rahmenbedingungen geklärt werden können. Im Anschluss soll dann ein formaler Antrag an den Verbandsgemeinderat gestellt werden.

Das Ratsmitglied Marc Zimmer (Liste Zukunft) verlas sodann die nachfolgende persönliche Erklärung:

„Sehr geehrte Bürgermeister Wächter und Becker,

sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen der Liste Becker,

liebe Ratsmitglieder und Gäste

ich möchte gerne die Chance nutzen, ihnen meine (enthaltende/ablehnende) Entscheidung zu Ihrem Antrag zu erklären.

Aus meiner Perspektive erachte ich es als völlig unangemessen, die umfängliche Arbeit der VG mit dem Antrag einer Rüge zu begegnen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VG

  • haben sich in den vergangenen Jahren viele, intensive und differenzierte Gedanken zur Entwicklung des FNP gemacht,
  • sie haben sich immer wieder das Für und Wider angehört
  • und nicht zuletzt unzählige Gutachten in Auftrag gegeben.

Auf dieser fachlichen und alle Begebenheiten achtenden Grundlage stimmte letztendlich die Rats-Mehrheit für die Änderung des FNP in Maring-Noviand.

Dieser fachlichen und alle Begebenheiten achtenden Grundlage mit dem Antrag einer Rüge zu begegnen, stößt in meiner Bewertung auf absolutes Unverständnis und stellt zudem einen nicht zu unterschätzenden Vertrauensbruch gegenüber der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues dar.

Zu ihrem Vorhaben „Mischgebiet im Medemland“:

Ich spreche mich klar für die Nutzung und die Entwicklung des Medemlandes aus, allerdings sehe ich dort vielmehr die Möglichkeit zur Entwicklung eines reinen Wohngebietes, das ich zum Ortsbild zählen möchte, und dass durch die L47 von einem entstehenden Gewerbepark getrennt sein sollte.

Ich spreche aus meiner Erfahrung als Unternehmer – hier beziehe ich auch die Erfahrungen meiner Familie aus nahezu 90 Jahren Firmengeschichte ein, der regelmäßig mit Beschwerden zu kämpfen hat, obwohl viele Dinge in den vergangenen Jahren weiterentwickelt wurden. Auch im Bereich des Medemlandes hatte ein Holz verarbeitender Betrieb mit einer regelrechten Welle von Beschwerden und Anzeigen aufgrund der Geräusch-Emissionen zu kämpfen.

Diese Streitigkeiten und möglichen Konfliktherde möchte ich den Unternehmen und den Anwohnern und damit uns als Ortsgemeinde ersparen.

Zudem halte ich es für unklug,

  • einerseits der VG mit einer Rüge in Bezug auf den nun bestehenden FNP zu begegnen
  • und anderseits zu erwarten, dass dieselben Personen nun für einen neuen FNP stimmen, der wieder mit hohen Ausgaben verbunden sein wird.

Vielmehr sollten wir uns im Rat auf einen Kompromiss einigen!

Mein Vorschlag wäre die Reduktion eines Gewerbeparks auf der anderen Seite der L47 auf den ersten Bauabschnitt in Verbindung mit der Entwicklung eines reinen Wohngebietes im Medemland.

Mit einer solchen Annäherung der beiden großen Positionen (Dafür und Dagegen) haben wir als Ortsgemeinde die Chance Entwicklungsmöglichkeiten strukturiert darzustellen und zudem mit der L47 eine klare Trennung zwischen Wohnen und Gewerbe zu ermöglichen.

Positive Nebeneffekte wären z.B. unter anderem, dass sich so auch leicht ein Lärmschutz für die bestehende L47 errichten lassen würde.

Wir sind uns im Rat in so vielen Dingen einig im Sinne der Ortsgemeinde – bis auf diesen Punkt.

Daher mein Appell an den gesamten Rat. Lasst uns weitersprechen, lasst uns im Dialog nach guten Lösungen suchen und einen Kompromiss finden – auch für die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde, die sich im Zuge der vergangenen Wahl mit annähernd der Hälfte der Stimmen für die Entwicklung eines Gewerbeparks jenseits der L47 ausgesprochen haben.

Ich denke, wenn wir uns auf einen guten Kompromiss einigen

  • Gewerbepark jenseits der L47 gemäß FNP in reduzierter Form
  • in Verbindung mit der Entwicklung des reinen Wohngebiets diesseits der L47 auf dem Medemland)

und als Rat geschlossen auftreten, denke ich, können wir auch zukünftig auf die Hilfe und Unterstützung von VG und KV zählen.

Daher meine Klare Meinung: Ja zum Medemland – aber nur als reines Wohngebiet.“

Die Liste Becker stellte zur Erklärung des Ratsmitgliedes klar, dass der Adressat der zuvor beschlossenen Rüge nicht die Verbandsgemeinde sein soll, sondern die Kreisverwaltung als genehmigende Behörde.

Seitens der Liste Zukunft stellt die Rüge allerdings einen Angriff auf die Verbandsgemeinde dar, da der Verbandsgemeinderat den Flächennutzungsplan beschlossen hat.

Im Anschluss der Diskussion wurde festgehalten, dass zu dieser Thematik weitere Gespräche zwischen den beiden im Rat vertretenen Listen stattfinden müssen.

Herr Wächter betonte, dass die Gemeinde sich nicht nur mit der Außenentwicklung beschäftigen sollte, sondern auch mit der Innenentwicklung. Ortsbürgermeister Klaus Becker steht einer potenziellen Innenentwicklung positiv gegenüber.

Aufgrund der vorherigen Diskussion wurde nachfolgender Beschluss gefasst:

Der Ortsgemeinderat spricht sich grundsätzlich dafür aus, die Fläche Flur 14 „Kübelland“ und „Langfuhr ober der Straß“ zu entwickeln und, nachdem die Rahmenbedingungen geschaffen wurden, einen entsprechenden Antrag an den Verbandsgemeinderat zu stellen.

Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Maring-Noviand

Da innerhalb der Frist keine Vorschläge eingegangen sind, war hierzu keine Beschlussfassung notwendig.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Maring-Noviand

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Ortsbürgermeister dem Bürgermeister Leo Wächter das Wort, der wie folgt seine Haushaltsrede verlas:

„Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Becker, sehr geehrte Beigeordnete, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, verehrte Damen und Herren,

Im Jahr 2025 sind die Kommunalfinanzen bis einschließlich des dritten Quartals 2025 auf Talfahrt. Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz stellt zu jedem Quartal eines Jahres den Stand des kommunalen Finanzierungssaldos fest.

Im ersten Quartal 2025 betrug der kommunale Finanzierungssaldo insgesamt -1,236 Mrd. Euro, im zweiten Quartal kamen weitere -0,337 Mrd. Euro und im dritten Quartal weitere -0,449 Mrd. Euro hinzu. Kumuliert weisen zum dritten Quartal des Jahres 2025 von allen Kommunen 1.622 (und damit rund 60%) von insgesamt 2.454 der rheinland-pfälzischen Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von rund 2,33 Mrd. Euro aus. Lediglich 832 Kommunen verfügen noch über einen positiven Finanzierungssaldo in Höhe von rund 310 Mio. Euro. Hiernach haben die Kommunen zum 30.09.2025 einen negativen Stand in Höhe von rund 2 Mrd. Euro und damit einen absoluten Höchststand der vergangenen Jahre.

Zum 30.09.2024 betrug dieser Wert – aus heutiger Sicht – „nur“ rund 1 Mrd. Euro und hat sich im Jahr 2025 somit verdoppelt. Erfahrungsgemäß schließt das vierte Quartal eines Jahres positiv ab, allerdings aus empirischer Erfahrung nicht so hoch, dass der negative Betrag aufgezehrt wird bzw. werden kann. Im Jahr 2024 wiesen 1.421 von insgesamt 2.455 (2025 reduziert sich die Gesamtzahl der Kommunen fusionsbedingt) der rheinland-pfälzischen Kommunen einen negativen Finanzierungssaldo in Höhe von rund 1,58 Mrd. Euro aus. 1.032 Kommunen verfügten noch über einen positiven Finanzierungssaldo in Höhe von rund 525 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2024 schloss das vierte Quartal mit rund 420 Mio. Euro positiv ab.

Im Jahr 2026 wird das Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz – LFAG) vom 07.12.2022 evaluiert. Auf der Grundlage des § 40 Abs.1 LFAG werden die Ermittlung der Mindestfinanzausstattung, die Höhe und Verteilung der Schlüsselzuweisungen sowie die ihnen zugrunde liegenden Verteilungsschlüssel überprüft (Evaluation). Im Rahmen dieses Verfahrens soll überprüft werden, ob Veränderungsbedarf am System besteht.

Die Überprüfung erfolgt demnach sowohl vertikal (Finanzbeziehung zwischen dem Land und den Kommunen u.a. im Rahmen der Ermittlung der Mindestfinanzausstattung) als auch horizontal (innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, u.a. der Verteilung der Schlüsselzuweisungen).

Das Ergebnis der Überprüfung und ein sich daraus möglicherweise ergebender Handlungsbedarf werden in einem Bericht des für den Landeshaushalt zuständigen Ministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Ministerium des Innern und für Sport dem Landtag vorgelegt. Daraus folgende Rechtsänderungen sollen aufgrund der Rechtslage zum 01.01. 2028 in Kraft treten.

Wie stellt sich nunmehr die Steuerkraft in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues dar?

Die Umlagegrundlagen der Steuerkraft (Steuerkraftmesszahl zuzüglich Schlüsselzuweisungen) von Stadt Bernkastel-Kues und den 22 Ortsgemeinden sind im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 (37.869.607,00 €) um 339.695,00 € auf nunmehr 38.209.302,00 € gesunken (vorläufiger Stand). Der Umlagebedarf der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues für das Haushaltsjahr 2026 beläuft sich auf rd. 11.749.360,00 € und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (Umlagebedarf 2025 = rd. 11.834.254,00 €) um rd. 84.894,00 € gesunken.

Die für die Berechnung von Kreis- und Verbandsgemeindeumlage erforderlichen Umlagegrundlagen (Steuerkraftmesszahl zuzüglich Schlüsselzuweisungen) betrugen in den Haushaltsjahren 2019 bis 2026 wie folgt:

Haushaltsjahr 2019                         =             31.436.952 €

Haushaltsjahr 2020                         =             28.977.047 €

Haushaltsjahr 2021                         =             31.901.473 €

Haushaltsjahr 2022                         =             35.143.056 €

Haushaltsjahr 2023                         =             37.359.731 €

Haushaltsjahr 2024                         =             38.991.661 €

Haushaltsjahr 2025                         =             37.869.607 €

Haushaltsjahr 2026                         =             38.209.302 €

Zum Vergleich der Planzahlen der Ortsgemeinde Maring-Noviand für das Jahr 2026 ist zunächst ein Rückblick auf die vorläufigen Ergebnisse der Jahre 2024 und 2025 dienlich.

Ergebnishaushalt 2024:

Eine Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 konnte noch nicht erstellt werden. Die im Haushaltsplan abgedruckten Zahlen stellen nur ein vorläufiges Jahresergebnis dar, welches sich durch Abschlussbuchungen noch ändern wird. Diese Veränderungen werden sich weitestgehend im Ergebnishaushalt auswirken. Demnach schließt der Ergebnishaushalt 2024 bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von 3.191.884,94 € und bei den Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von 3.286.470,33 € ab. Der somit vorläufig ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von rund – 94.585,39 € bedeutet eine Verbesserung gegenüber der Veranschlagung (- 178.400,00 €) von rund 83.814,00 €, was insbesondere auf die im Haushaltsjahr 2024 nicht ausgeführte Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Lampen zurückzuführen ist.

Finanzhaushalt 2024:

Im Jahre 2024 waren die ordentlichen Einzahlungen mit 3.085.400,00 € und die ordentlichen Auszahlungen mit 3.153.700,00 € bei einem negativen Saldo von 68.300,00 € veranschlagt. Lt. vorläufiger Auswertung kann davon ausgegangen werden, dass sich der Saldo bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf rd. + 21.000,00 € belaufen wird. Dies bedeutet gegenüber der Planung eine Verbesserung von rund 89.300,00 €. Diese Verbesserung ist hauptsächlich durch die auf der Ausgabenseite nicht durchgeführten Vorhaben bei den Sachausgaben zurückzuführen. Der Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf – 217.760,16 €. Ursprünglich war der Saldo mit einer Summe in Höhe von rd. – 133.700,00 € veranschlagt. Die investiven Einzahlungen waren mit 677.000,00 € veranschlagt. Realisiert wurden Einzahlungen in Höhe von 408.399,84 €. Von den veranschlagten investiven Auszahlungen in Höhe von 810.700,00 € wurden 626.160,00 € verausgabt. Kassenwirksame Tilgungen wurden im Jahre 2024 mit einem Betrag in Höhe von 13.837,19 € geleistet.

Ergebnishaushalt 2025:

Lt. vorläufiger Auswertung schließt der Ergebnishaushalt 2025 bei den Erträgen mit einem Gesamtbetrag von rund 3.286.800,00 € und bei den Aufwendungen mit einem Betrag in Höhe von rund 3.325.900,00 € ab und weist somit einem Überschuss in Höhe von rund – 39.100,00 € aus. Da erst nach Vorlage der Schlussbilanz 2024 exakte Abschreibungen und Sonderpostenauflösungen ermittelt werden können, wird sich das Jahresergebnis 2025 noch verändern. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es gegenüber der Planung (- 129.900,00 €) besser ausfallen wird, was insbesondere mit höheren Einnahmen bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B zu erklären ist.

Finanzhaushalt 2025

Lt. vorläufiger Auswertung kann davon ausgegangen werden, dass sich der Saldo bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf rd. + 37.400,00 € belaufen wird. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber der Planung von rd. 56.700,00 € dar. Die Gründe sind identisch dem Ergebnishaushalt. Der Saldo bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beläuft sich voraussichtlich auf rd. – 277.600,00 €. Ursprünglich war der Saldo mit einer Summe in Höhe von – 81.900,00 € veranschlagt. Grund hierfür sind u.a. die in 2025 veranschlagten Zuweisungen vom Land für die Maßnahmen „Römerkelter“ und „Sanierung Bürgerhaus“. Aufgrund noch ausstehender Schlussrechnungen zu den jeweiligen Maßnahmen erfolgt die Auszahlung erst im Jahr 2026. Für die investiven Maßnahmen ist für das Haushaltsjahr 2025 keine Finanzierung erforderlich. Die Finanzierung erfolgt mittels der Überschüsse der ordentlichen Ein- und Auszahlungen sowie aus dem Bestand der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse bzw. noch offenen Förderungen und Beiträgen im Folgejahr. Zur Tilgung der Investitionskredite wurde insgesamt ein Betrag in Höhe von 13.945,82 € gezahlt.

Der Rückgang der liquiden Mittel ist in einer Tabelle auf Seite 41 des Planentwurfs dargestellt. Im Jahr 2022 verfügte die Ortsgemeinde Maring-Noviand über liquide Mittel in Höhe von 496.537,02 € die vollständig aufgebracht sind und zudem zum 31.12.2025 eine Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 59.405,01 € besteht (Liquiditätskredit).

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

Ergebnishaushalt 2026:

Gesamtbetrag der Erträge:                                                                                       3.378.900,00 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen:                                                                      3.322.080,00 €

Jahresüberschuss:                                                                                                             56.820,00 €

Finanzhaushalt 2026:

Saldo der ordentlichen Ein- u. Auszahlungen:                                                   168.150,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit:                                                                292.100,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit:                                                                              557.300,00 €

Saldo aus Investitionstätigkeit:                                                                                265.200,00 €

Saldo aus Ein- u. Auszahlungen Finanzierungstätigkeit:                                                 97.050,00 €

Die Berechnung der sogenannten freien Finanzspitze in Höhe von 154.050,00 € ist der Übersicht auf Seite 47 des Planentwurfs zu entnehmen.

Erläuterungen zu den wesentlichen Einnahmepositionen (Diagramm Seite 23)

Der Gesamtbetrag der Erträge beläuft sich im Haushaltsjahr 2026 auf 3.552.400,00 €, was gegenüber dem Vorjahr (3.504.100,00 €) eine Steigerung von 48.300,00 € bedeutet.

Für das Haushaltsjahr 2026 werden insgesamt 1.510.600,00 € an Erträgen aus Steuern und ähnlichen Abgaben erwartet. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Verbesserung von 78.300,00 €.

Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe wird mit einem Hebesatz in Höhe von 510 v. H. erhoben. Für 2026 wird mit einem Aufkommen von 25.000,00 € gerechnet.

Die Grundsteuer B für bebaute Grundstücke wird mit einem Hebesatz in Höhe von 535 v. H. erhoben. Es wird mit einem Aufkommen von 213.000,00 € gerechnet.

Die Entwicklung der Steuern und ähnlichen Abgabe sowie die Grundsteuern ab dem Jahr 2017 ist in Balkendiagrammen auf Seite 24 des Planentwurfs dargestellt.

Die Gewerbesteuer wird seit dem Jahre 2020 mit einem Hebesatz von 390 v.H. erhoben. Für 2026 wird ein Aufkommen auf Grund der Vorauszahlungen von rd. 360.000,00 € erwartet, was um 9.000,00 € über dem Vorjahresansatz (351.000,00 €) liegt. Der Gewerbesteueransatz ist traditionell mit nicht sicher kalkulierbaren Risiken behaftet. Der veranschlagte Ansatz bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Planung fest gesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Erfahrungswerte der Vorjahre. Diesbezüglich können durchaus noch erhebliche Schwankungen im Laufe des Haushaltsjahres auftreten, die im Rahmen der Planung nicht berücksichtigt werden können.

Die Entwicklung der Gewerbesteuer ab dem Jahr 2017 ist dem Balkendiagramm auf Seite 25 zu entnehmen.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:

Nach der Regelung des Art. 106 Abs. 5 Grundgesetz erhalten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer, der von den Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist. Die voraussichtlichen Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden auf Grundlage der regionalisierten Steuerschätzung von November 2025 veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2026 wird der Gesamtbetrag auf rd. 2.459.000.000,00 € prognostiziert. Bei Vervielfältigung dieses Betrages mit der maßgebenden Schlüsselzahl von 0,0003220 entfallen auf die OG Maring-Noviand 791.798,00 €

Das Einkommensteueraufkommen steigerte sich ausgehend vom Jahr 2017 von 559.620,00 € auf 791.700,00 € im Jahr 2026. Insoweit verweise ich auf die Tabelle auf Seite 26 des Planentwurfs.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge

In dem Gesamtansatz von 1.495.400,00 € sind neben der Schlüsselzuweisung A von 278.189,00 €, der Schlüsselzuweisung B von 26.570,00 € und der Zuweisung für Stationierungskräfte von 2.077,00 € auch die Zuschüsse von für die KiTa mit 936.000,00 € (Personalkostenzuschuss), Zuschuss Mittagsverpflegung von 100,00 €, auch die Zuschüsse für die Kriegsgräber mit 100,00 € enthalten. Als Fördermittel vom Bund und Land für Maßnahmen im Gemeindewald werden 51.200,00 € erwartet. Weiterhin sind die Sonderposten aus Zuwendungen und Umlagen in Höhe von 201.150,00 € mitenthalten.

Schlüsselzuweisungen:

Die Schlüsselzuweisung A (nach § 13 Landesfinanzausgleichsgesetz) erhält die Ortsgemeinde dann, wenn deren so genannte Steuerkraftmesszahl (nach § 17 LFAG) weniger als 76 v. H. der in Euro je Einwohner errechneten landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl (Schwellenwert) beträgt. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 90 v. H. wird als Schlüsselzuweisung A gezahlt. Die landesweite Summe der Schlüsselzuweisungen A ist auf höchstens 14 v. H. der Gesamtschlüsselmasse begrenzt (Höchstbetrag). Sofern die berechneten Beträge den Höchstbetrag übersteigen, wird der Schwellenwert so weit gesenkt, dass der zur Verfügung stehende Höchstbetrag nicht mehr überschritten wird. Die maßgebliche Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinde Maring-Noviand ist beträgt 1.311.222,00. Der Schwellenwert für die Ermittlung der Schlüsselzuweisung A beträgt 1.128,36 € (2025 = 1.116,87 €) je Einwohner, die Steuerkraft beträgt in Maring-Noviand 913,11 € je Einwohner. Somit erhält die Ortsgemeinde Maring-Noviand in 2026 eine Schlüsselzuweisung A in Höhe von 278.189,00 €. Weiterhin erhält die Ortsgemeinde ebenfalls eine Schlüsselzuweisung B in Höhe von 26.570,00 €. Eine Berechnung der Schlüsselzuweisung A und B sind auf Seite 28 des Planentwurfs dargestellt.

Erträge aus der Auflösung von Sonderposten

Da ein Großteil des Vermögens zum Teil durch Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse, Beiträge) finanziert worden ist, muss auch dies berücksichtigt werden. Für jeden erfassten und bewerteten Vermögensgegenstand sind die erhaltenen investiven Zuwendungen zu ermitteln und als sog. Sonderposten in die Bilanz einzustellen. Diese Sonderposten werden dann entsprechend der Restnutzungsdauer der durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstände aufgelöst und als Erträge im Ergebnishaushalt (Zuwendungen u. allg. Umlagen) verbucht. Den jährlichen Belastungen aus den Abschreibungen (= Aufwand) stehen mithin die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten gegenüber. Für 2026 wurden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 201.150,00 € veranschlagt. Der Aufwand aus Abschreibungen beläuft sich auf 291.280,00 €. Mithin verbleibt ein Nettoaufwand von 90.130,00 €.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Unter dieser Position des Ergebnisplans werden die Erträge aus Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren sowie ähnlichen Entgelten veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2026 werden insgesamt 39.900,00 € erwartet. Davon entfallen 15.000,00 € auf Friedhofsgebühren und 5.100,00 € auf die Benutzungsgebühren der Gemeindehalle. An Tourismusbeitrag wird mit einem Ertrag von 13.800,00 € gerechnet. An Elternbeiträgen für die KiTa sind 6.000,00 € eingeplant.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Darunter sind die Erträge aus Mieten und Pachten, Erbbauzinsen, Verkaufs erlöse und Leistungsentgelte zu verstehen. Hierunter fallen die privatrechtlichen Leistungsentgelte mit den Erlösen aus dem Holzverkauf mit 116.900,00 € (Vorjahr = 152.200,00 €), sowie Mieten, Pachten und Nebenkosten etc. mit 11.600,00 €. Bei den Erstattungen von Essenskosten der KiTa Maring-Noviand wird ein Betrag in Höhe von 35.500,00 € erwartet. Im Bereich des Fremdenverkehrs ist mit Leistungsentgelten (Verkäufe, Vermittlungsgebühren, Verkauf von Chroniken) in Höhe von 2.100,00 € zu rechnen. Die Erträge aus dem Kiesabbau sind mit einem Betrag in Höhe von 11.000,00 € veranschlagt.

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Im Haushaltsjahr 2026 sind Kostenerstattungen und Umlagen in Höhe von 74.400,00 € veranschlagt. (Rückgang wegen Entnahme SRL Wirtschaftswege) Hierunter fallen die Kostenerstattung für den Einsatz der gemeindlichen Waldarbeiter bei der Stadt bzw. sonstigen Ortsgemeinden in Höhe von 23.600,00 €. Ansonsten entfallen 300,00 € auf Erträge des Bauhofes für Arbeiten an Objekten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Als Entnahme aus der SRL Wirtschaftswege ist ein Betrag in Höhe von 35.600,00 € vorgesehen.

Sonstige ordentliche Erträge

Für das Haushaltsjahr 2026 werden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 80.400,00 € erwartet. Davon entfallen u.a. 35.000,00 € auf die Konzessionsabgaben für Strom. An Erträgen aus den Rückstellungen für Überstunden/Urlaub sind 44.100,00 € (Vorjahr = 48.000,00 €) veranschlagt. An weiteren sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen sind bei den sonstigen Produkten insgesamt 1.300,00 € zu erwarten.

Erläuterungen zu den wesentlichen Aufwandspositionen (Diagramm Seite 32)

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen beläuft sich im Haushaltsjahr 2026 auf 3.495.580,00 €, was gegenüber dem Vorjahr (3.634.000,00 €) eine Verringerung von 138.420,00 € bedeutet.

Die Aufteilung der Aufwendungen ist in dem Tortendiagramm auf Seite 32 des Planentwurf dargestellt.

Die Personalaufwendungen (Verwaltungssteuerung, Bauhof, etc.) liegen mit 1.225.100,00 € um 32.200,00 € über dem Vorjahreswert. Die Veranschlagung er folgte auf Grund der von der Fachabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommenen Berechnungen der Bruttolöhne einschließlich der Bei träge für die Sozialversicherung und Zusatzversorgung. Weitere Erläuterungen sind dem Stellenplan im Vorbericht zu entnehmen.

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Bei der Position Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ handelt es sich unter anderem um den Aufwand für die Grundstücks- und Gebäudeunterhaltung, die Bewirtschaftung (z.B. Energiekosten) der Grundstücke, Park- und Grünanlagen sowie für die Einrichtungen der OG Maring-Noviand wie den Bauhof, die Wohn- und Geschäftsgrundstücke, die KiTa Maring-Noviand, die Bürgerhäuser, die Kinderspielplätze, die Grünflächen, das Wanderwegenetz, die Parkplätze, die Friedhöfe, das Forstrevier u.a. Produkte. Für das Jahr 2026 sind Aufwendungen in Höhe von insgesamt 316.600,00 € vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Verringerung um 290.300,00 €. Bei den Haushaltsansätzen erfolgten Reduzierungen bzw. Erhöhungen durch die Anpassung an die Aufwendungen gegenüber den Vorjahren. Die Kosten verteilen sich nach Gruppen wie folgt: Heizkosten 12.300,00 €, Reinigungskosten 9.700,00 €, Stromkosten für die Straßenbeleuchtung 17.100,00 € (Vorjahr = 34.000,00 €), Verringerung durch Umrüstung auf LED und Ergebnisse der „kommunalen Bündelausschreibung durch die Verbandsgemeinde), Stromkosten (Beleuchtung etc.) der sonstigen gemeindlichen Immobilien 9.850,00 €, Aufwendungen für Abwasser, Wasser, Abfall, WK-Beiträge 9.400,00 €, bauliche Unterhaltung der gemeindlichen 14.200,00 € (Vorjahr = 9.900,00 €, Erhöhung, u.a. durch Instandhaltung des Sportplatzes), Unterhaltung des Gemeindeforstes 58.400,00 €, Unterhaltung des Infrastrukturvermögen 57.700,00 € (Vorjahr = 242.200,00 €, Verringerung durch erledigte Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Leuchten u.a.), laufender Kostenanteil an der Straßenoberflächenentwässerung 27.200 €, Pauschale für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung 11.900,00 €, Betriebskostenbeitrag an das Land 21.900,00 €, Fahrzeugunterhaltung des Bauhofes 10.400,00 €, Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der gemeindlichen Einrichtungen (ohne Forst) 8.350,00 €, Anschaffung geringwertiger Ausstattungsgegenstände und Gerätschaften (ohne Forst) 12.700,00 €, Verpflegungskosten der Kinder in der KiTa 26.200,00 €, Aufwendungen für Lehr- und Bastelmaterial der KiTa 1.900,00 €, Jugendraum 2.500,00 €, Partnerschaften 1.000,00 €, Brauchtumspflege 2.400,00 € und die Aufwendungen für St. Martin 800,00 €.

Als Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen werden die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an den öffentlichen und privaten Bereich bezeichnet. Auf die Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen entfällt ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.389.450,00 €. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung um 135.750,00 €. Hierunter fallen:

–              Kreisumlage mit 703.450,00 € (Vorjahr = 708.000,00 €)

–              Verbandsgemeindeumlage mit 489.400,00 € (Vorjahr = 500.500,00 €)

–              Gewerbesteuerumlage mit 32.300,00 € (Vorjahr = 31.500,00 €)

Weiterhin ist ein Zuschuss für den Weinpavillon (Grüne Brücke Maring) in Höhe von 1.500,00 € veranschlagt und als Umlagen an den Forstzweckverband Hunsrück-Mittelmosel sind 19.500,00 € vorgesehen.

Kreis- und Verbandsgemeindeumlage

Zur Finanzierung der Haushalte des Landkreises und der Verbandsgemeinde erheben die vorgenannten Gebietskörperschaften von den jeweils angehörigen Gemeinden eine Umlage, die sich durch die Vervielfältigung der Umlagegrundlagen mit dem in der Haushaltssatzung festgelegten Hebesatz ergibt. Grundlage für die Berechnung der Umlagen ist die Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen. Nach den vom Landkreis zugrunde gelegten Umlagegrundlagen ergibt sich ein unveränderter Umlagesatz für die Kreisumlage von 44,20 v.H. Seitens der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues wird für das Haushaltsjahr 2026 ein Umlagesatz von 30,75 v.H. (2025: 31,25 v.H.) festgesetzt. Somit sind für das Haushaltsjahr 2026 bei Umlagegrundlagen in Höhe von 1.156.622,00 € eine Kreisumlage von 703.438,00 € (je Einwohner 497,48 €) und eine Verbandsgemeindeumlage in Höhe von 489.383,00 € (je Einwohner 346,10 €) zu zahlen.

Die Entwicklung der Umlage an den Landkreis und die Verbandsgemeinde können Sie dem Säulendiagramm auf Seite 37 des Planentwurfs entnehmen.

Der Anteil der Ortsgemeinde Maring-Noviand an der Gesamtumlage der Verbandsgemeinde beläuft sich im Jahr 2026 auf 4,17 Prozent (2025: 4,23 Prozent).

Die Position Sonstige ordentliche Aufwendungen umfasst die Aufwandsarten: Aus- und Fortbildung, Mieten und Pachten, Planungskosten, Sachverständigenkosten, Bürobedarf, Telefonkosten, Porto, Werbemaßnahmen und sonstige Geschäftsaufwendungen, Steuern und Versicherungen, Sachaufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, Umsatzsteuer, Aufwendungen für Rat, Ausschüsse und Fraktionen und die Verfügungsmittel des Bürgermeisters. Der Gesamtansatz beläuft sich auf 98.050,00 €. Gegenüber dem Haushalts Jahr 2025 (93.200,00 €) bedeutet dies eine Steigerung von 4.850,00 €. Dies ist u.a. auf die Ausgleichsabgabe von 2.800,00 € nach § 160 SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zurückzuführen.

Investitionen

Für das Haushaltsjahr 2026 sind Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von insgesamt 557.300,00 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden in Höhe von 292.100,00 € erwartet, so dass sich der negative Saldo aus dem Investitionsbereich auf 265.200,00 € beläuft. Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 170.550,00 € erforderlich. Die gesamte Ein- und Auszahlung zu den geplanten Investitionen der Ortsgemeinde Maring-Noviand, geordnet nach Maßnahmennummern und den dazu gehörigen Planungsstellen, sind auch aus der Übersicht über die Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen zu entnehmen.

Zu den vorgesehenen Einzelmaßnahmen verweise ich auf die Sitzungsvorlage.

Entwicklung der Investitions- und Liquiditätskredite

Durch die planmäßigen Tilgungen im Haushaltsjahr 2025 beläuft sich der Schuldenstand der Ortsgemeinde Maring-Noviand zum Ende des Haushaltsjahres 2025 aus Investitionskrediten auf 156.288,20 €. Bei einer Einwohnerzahl von 1.414 (Hauptwohnsitz Stand 31.12.2025) ergibt dies eine Pro Kopf Verschuldung in Höhe von 110,53 €. Für das Jahr 2026 ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 170.550,00 € und Tilgungen in Höhe von 14.100,00 € geplant. Dies ergibt einen voraussichtlichen Schuldenstand zum 31.12.2026 in Höhe von 312.738,20 €.

Die Ortsgemeinde verfügt nicht über Finanzmittel in Form von liquiden Mitteln, sondern deren Verwaltung wird gemäß § 67 ff. GemO von der Verbandsgemeindekasse als Einheitskasse übernommen. Die Bestände (+) oder Fehlbeträge (-) werden als Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde in der Bilanz ausgewiesen.

Die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Maring-Noviand haben sich wie folgt entwickelt:

31.12.2023:                                        496.149,04 €

31.12.2024:                                        292.418,80 €

31.12.2025: minus                             59.405,01 €

Fazit: In den Haushaltsjahren 2023 bis einschließlich 2025 hat sich die Gemeinde Maring-Noviand aus bis dahin vorhandenen Finanzmitteln finanziert. Zum 31.12.2025 ist eine Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde in Höhe von 59.405,01 € ausgewiesen. Eine Übersicht über die Entwicklung des allgemeinen Finanzmittelbestandes können Sie der Tabelle auf Seite 41 des Planentwurfs entnehmen.

Sonstiges

Lassen Sie mich noch einen Blick auf die Einwohnerentwicklung der Ortsgemeinde Maring-Noviand werfen. Ausgehend von den Jahren 1970 mit 1516 Einwohner; 2016: 1.532 Einwohner) haben wir zum Stichtag 30.06.2025 eine Einwohnerzahl von 1436 (Tiefstand im Betrachtungszeitraum war im Jahr 1990 mit 1.430 Einwohner) zu verzeichnen. Zur nachhaltigen Sicherung der Einwohnerzahlen müssen m. E. zeitnah entsprechende Maßnahmen durch die Ortsgemeinde Maring-Noviand eingeleitet werden.

Soweit meine Ausführungen zum Haushaltsentwurf der Ortsgemeinde Maring-Noviand für das Planjahr 2026.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Gerne stehe ich Ihnen nun für Fragen zum Haushaltsentwurf 2026 der Ortsgemeinde Maring-Noviand und allgemeinen Fragen zur Verbandsgemeinde zur Verfügung.“

Aus der Mitte des Rates wurde Herr Wächter gebeten kurz die Kita-Umlage zu erläutern.

Herr Wächter erläuterte, dass durch das seit dem am 01.07.2021 in Kraft getretene Kita Zukunftsgesetz die Träger der Kitas (demnach die Kreise) dazu angehalten sind zu refinanzieren. Da sich die Landkreise nicht auf eine einheitliche Finanzierung einigen konnten, wurde ein vorläufiges Finanzierungskonzept festgelegt. Hierbei handelt es sich jedoch vorerst um Vorauszahlungen, denen noch keine anrechenbaren Kosten entgegengestellt wurden. Das bedeutet das in den Haushalten 2025 und 2026 der Gemeinden derzeit nur Bruttobeträge veranschlagt wurden. Sobald die anrechenbaren Kosten abgezogen werden, sollten die Gemeinden bei diesem Finanzierungskonzept bessergestellt sein, als bei dem vorherigen Konzept. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat den Abzug der anrechenbaren Kosten bereits bei der Kreisverwaltung gefordert und wird falls notwendig Rechtsmittel gegen die Abrechnung einlegen.

Nachdem keine weiteren Fragen an den Bürgermeister Leo Wächter vorlagen, verlas Ortsbürgermeister Klaus Becker seine Haushaltsrede.

„Sehr geehrter Herr Verbandsbürgermeister Wächter,

verehrte Gemeinderatsmitglieder,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir beraten heute über den Haushalt 2026. Dieser Haushalt beinhaltet im Wesentlichen wichtige Investitionen und Maßnahmen, mit denen wir unseren Ort weiter attraktiv, lebenswert und zukunftsfähig gestalten wollen.

Das vorläufige Ist-Ergebnis 2025 bleibt hinter den ursprünglichen Planungen zurück. Wesentlicher Grund hierfür ist die von der Kreisverwaltung Wittlich im Juli 2025 veranschlage KITA-Umlage in Höhe von 142.800 Euro für 2025, 2026 und Folgejahre und geplante Fördermittel Leader (Römerkelter ca. 30 TEUR, KIPKI ca. 22 TEUR und Zuschuss Wärmepumpe BAFA BH Maring ca. 50 TEUR). Alle Beträge sind nicht im Dezember, sondern im Januar oder Februar 26 eingegangen.

Gleichwohl ist es uns gelungen, wichtige Projekte voranzubringen und umzusetzen. Dazu zählen die Instandhaltung des Bürgerhauses in Maring mit einem bisherigen Aufwand von rund 210.000 Euro sowie weiteren vorgesehenen Mitteln von rund 60.000 Euro im Jahr 2026. Hinzu kamen die Auftragsvergabe und der Baustart an der Römerkelter mit der Fertigstellung des Rohbaus für das neue Nebengebäude mit WC und Abstellraum sowie einer komplett neuen Dacheindeckung ca. 70 TEUR. Zudem wurde nach Abstimmung mit dem Landesamt für Jugend und Soziales der Bauantrag zur Erweiterung der Kita Sonnenbaum gestellt, um weitere 11 Plätze und damit eine Erhöhung von 65 auf 76 Plätze zu ermöglichen sowie die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik.

Auch die BAFA-Förderung für die Wärmepumpe im Bürgerhaus Maring ist inzwischen eingegangen. Diese Maßnahmen zeigen: Wir investieren weiterhin gezielt in Infrastruktur, Familienfreundlichkeit und Energieeffizienz.

Ein zentraler Schwerpunkt bleibt die Erweiterung unserer Kita Sonnenbaum. Der Zuzug junger Familien hält an, und die Kinderzahlen bewegen sich weiter auf hohem Niveau. Nach den Abstimmungen mit dem Landesamt für Jugend und Soziales haben wir nun Klarheit über Raumgestaltung und Anforderungen. Die neue Konzeption zur Erweiterung wurde vom Kita-Team bereitgestellt, die Planungen wurden gemeinsam mit Kita-Leitung und in vorheriger Abstimmung mit den Eltern vorangetrieben. Für die Erweiterung inklusive dem Außengelände sind acht Container, insbesondere für einen Bewegungsraum und einen Ruheraum, mit einem Volumen von rund 260.000 Euro vorgesehen.

Dem steht ein geplanter Zuschuss von rund 98.000 Euro gegenüber. Darüber hinaus sind wir gemeinsam mit dem Landesamt für Jugend und Soziales, den zuständigen Ministerien und über unsere Beigeordnete Kathi Jost dabei, weitere Fördermöglichkeiten zu generieren. Hier sprechen wir von möglichen zusätzlichen Förderungen in Höhe von 100.000 bis 120.000 Euro. Sollte uns dies im Jahr 2026 gelingen, würde sich der Kreditbedarf der Gemeinde nochmals spürbar reduzieren.

Darüber hinaus sind im Haushalt 2026 weitere wichtige Maßnahmen vorgesehen. So sind 20.000 Euro für den Bau eines Unterstandes für den Traktor eingeplant, dem steht der Erlös aus dem aktuellen Bauhof gegenüber. Außerdem ist der Kostenanteil an der Sanierung der Sporthalle in Höhe von 55.000 Euro an die Verbandsgemeinde veranschlagt, der bisherige Ansatz aus 2025 musste entsprechend angepasst werden. Auf dem Spielplatz Lindenweg sind weitere Verbesserungen geplant beziehungsweise bereits vorbereitet. Für den Bauhof ist außerdem die Anschaffung eines gebrauchten Elektrofahrzeugs vorgesehen. Auch die Bushaltestelle BKS Straße mit Bushaltehäuschen ist im HH Plan enthalten.

Ebenso unterstützen wir die Kita bei der Ergänzung der Spielangebote, soweit dies erforderlich ist.

Besonders erfreulich ist, dass der Anbau an der Turnhalle und das Bürgerhaus gut angenommen werden. Genauso war es von uns geplant: Der Raum steht den Vereinen ebenso wie privaten Feiern zur Verfügung (über 25-30 Veranstaltungen im Jahr) und wird mit neuer Küche und der weiteren Ausstattung gut angenommen.

Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die Aktivierung von Leerständen im Ortskern. Hierzu haben wir von der VG eine positive Rückmeldung erhalten. Nach langer rechtlicher Klärung sehen wir inzwischen bessere Handlungsmöglichkeiten.

Die entsprechenden Ansätze für mögliche sind im Haushalt bereits vorhanden. Besonders wichtig ist mir der Hinweis, dass dieses Vorhaben bislang nicht an fehlenden Haushaltsmitteln gescheitert ist. Vielmehr hat die Gemeinde seit sieben Jahren aktiv und beharrlich um eine rechtliche Möglichkeit gerungen, die sich nun hoffentlich im Jahr 2026 eröffnen wird. Hierfür gilt der Finanzabteilung der VG bereits vorab unser herzlicher Dank.

Darüber hinaus werden wir in diesem Jahr noch die Zuschussmöglichkeiten aus dem Projekt „Zukunftscheck Dorf“ anstreben, dieser möglicherweise positive Effekt ist noch nicht im Haushaltsplan 26 enthalten.

Dazu kommt die weitere Inwertsetzung der Römerkelter. Hierfür werden wir im Jahr 2026 insgesamt 100.000 Euro investieren und voraussichtlich rund 80.000 Euro Fördermittel aus Leader-Mitteln während der Umbauphase erhalten. Der Saldo für die Gemeinde liegt damit bei rund 20.000 Euro.

Auch die Wohnbauentwicklung bleibt für unsere Gemeinde ein wichtiges Thema. Beim geplanten Neubaugebiet Am Schönberg haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Naturschutzfachliche Vorgaben und die einschränkte Verfügbarkeit einer Fläche erschweren die bisherige Planung. Deshalb werden wir ergänzend weiter Standortalternativen prüfen und die weiteren Entwicklungen im Gemeinderat noch heute in einem separaten Punkt beraten.

Ein wichtiges Projekt bleibt außerdem die Fortsetzung von WohnPunkt RLP. Die bereits begonnenen niedrigschwelligen Angebote in beiden Ortsteilen sollen fortgeführt und das Konzept für altersgerechten Wohnraum weiterentwickelt werden. Der Workshop am 21.02.2026 hat hierzu viele Fragen klären können und die Planungen weiter vorangetrieben. Die Bauvoranfrage erfolgte in der letzten Gemeinderatssitzung.

Trotz der zusätzlichen Belastungen steht die Ortsgemeinde im Haushaltsentwurf 2026 insgesamt solide da. Für 2026 wird derzeit mit einer Kreditaufnahme im Bereich von 150.000 bis 170.000 Euro gerechnet.

Wenn ich die Planansätze 25 und 26 und die Ist Werte 22 bis 24 zu Grunde lege haben wir über 2,05 Mio. EUR investiert. Sollten wir noch eine Förderung für die KITA erhalten fast ohne großartige Neuverschuldung oder nur relativ gering auch im Vergleich zu der ein oder anderen Gemeinde in der VG. Aber klar ist auch wir müssen hart weiter arbeiten um diesen Status nicht zu verlieren und uns stetig zu verbessern.

Wir haben in den vergangenen Jahren Gegenwerte geschaffen, um die uns manche Orte beneiden. Natürlich bleibt es unsere Aufgaben, diesen Weg in den kommenden Jahren fortzusetzen, attraktiv zu bleiben, Baugebiete weiterzuentwickeln und Leerstände weiter zu verringern.

Mit Stolz können wir auf einen positiven Ergebnis- und Finanzhaushaltsplan für 2026 blicken und das trotz der üblichen inflationsbedingten Kostensteigerungen und trotz der Kita-Umlage des Kreises. Die Anstrengungen und Investitionen in Bürgerhaus, Straßen und nun auch in die LED-Beleuchtung der letzten Jahre zahlen sich aus. Ebenso sind Einkommenssteuer und Gewerbesteuer im vorläufigen Ergebnis 2025 gestiegen und steigen auch im Haushaltsplan 2026 weiter an.  Alle Hebesätze, also Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer werden nicht erhöht, dazu besteht aus unserer Sicht keine Veranlassung.

Die sogenannte frei Finanzspritze auf Seite 47 liegt bei 154.050 Euro und damit auf einem sehr guten Niveau. Insgesamt liegt uns ein beachtlicher Entwurf vor, der mit gezielten Maßnahmen die Infrastruktur und damit die Attraktivität unserer Gemeinde weiter erhöht.

Besonders freue ich mich über die vielen privaten Investitionen in Wohnraum. Sie sind ein starkes Bekenntnis zu unserer Gemeinde und zu ihrer Zukunft. Die Nachfrage nach Häusern, Grundstücken und Mietwohnungen hat in den letzten Monaten sehr stark zugenommen.

Zum Schluss möchte ich betonen, die positive Entwicklung von Maring-Noviand ist nicht nur eine Frage von Zahlen. Wir werden gemeinsam im Gemeinderat die Aufgaben annehmen und an der Umsetzung des Haushaltsplans 26 und der weiteren Jahre arbeiten. Sie wird getragen von den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die Verantwortung übernehmen. Auch die Vereine leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das gute Miteinander in unserer Gemeinde. Ihnen allen gilt mein herzlicher Dank.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit“

Seitens der Liste Zukunft wurde im Anschluss noch erfragt, wie die freie Finanzspitze zu verstehen ist.

Bürgermeister Leo Wächter erläuterte, dass die freie Finanzspitze sich im Ergebnishaushalt wiederspiegelt und wird als finanzieller Spielraum einer Kommune verstanden wird. Er verwies auf die Seite 47 im Haushaltsplan, innerhalb der die Berechnung der freien Finanzspitze nochmal erläutert wird.

Nachdem keine weiteren Fragen vorlagen, wurde wie folgt über den Haushaltsplan abgestimmt:

Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Haushaltssatzung 2026 nebst Haushaltsplan, Stellenplan und Anlagen als Satzung. Ferner wird die Verwaltung gemäß § 68 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 GemO ermächtigt, die in der Haushaltssatzung festgesetzten und von der Kommunalaufsicht genehmigten Kredite nach Einholung mehrerer Angebote nach pflichtgemäßem Ermessen aufzunehmen.

Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Maring-Noviand gemäß § 114 Abs. 1 GemO

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Maring-Noviand hat in seiner Sitzung am 05.03.2026 den Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Maring-Noviand dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Maring-Noviand vermittelt.

Ebenso erstreckte sich die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften sowie dazu erlassene Verordnungen und die derzeit gültigen Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Maring-Noviand hat den Jahresabschluss 2021, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang in seiner Sitzung am 05.03.2026 nach den Bestimmungen der §§ 112 und 113 Gemeindeordnung (GemO) geprüft und dies in einem Prüfungsbericht zusammengefasst.

Dem Jahresabschluss 2021 waren als Anlagen der Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2021, Beteiligungsübersicht, eine Anlagenübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen beigefügt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat seine Prüfung gemäß § 112 Abs. 1 GemO nach pflichtgemäßem Ermessen auf

–              die Prüfung des Jahresabschlusses sowie der Anlagen zum Jahresabschluss 2021 der Ortsgemeinde Maring-Noviand,

die Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2021,

–              die Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsgemäß geführt worden ist, und

–              die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Ortsgemeinde Maring-Noviand

beschränkt.

Die Rechnungsprüfung erfolgte anhand von Stichproben und hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ortsgemeinde Maring-Noviand.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat daher die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 vor (§ 114 Abs. 1 S. 1 GemO).

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Maring-Noviand die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2021 gemäß § 114 Abs. 1 S. 1 GemO.

Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 114 Abs. 1 GemO

Zu diesem Tagesordnungspunkt übernahm der I. Beigeordnete Heiko Werle den Vorsitz.

Gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung (GemO) hat der Gemeinderat in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Ortsbürgermeister vertreten haben, zu entscheiden.

Zudem bedarf neben dem Ortsbürgermeister auch der Bürgermeister und die Beigeordneten der Verbandsgemeinde der Entlastung durch den Gemeinderat.

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Gemeinderat Maring-Noviand, dem Ortsbürgermeister und den ehemaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde Maring-Noviand, ebenso dem Bürgermeister und den ehemaligen Beigeordneten der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, für das Haushaltsjahr 2021, Entlastung zu erteilen (§ 114 Abs. 1 S. 2 GemO).

In diese Entlastungserteilung werden die Bediensteten der Verbandsgemeinde-verwaltung Bernkastel-Kues mit einbezogen.

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Baugesetzbuch (BauGB) zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 9 Wohneinheiten und einer Praxis für Podologie, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 26, Flurstücke 20/1, 21, 22, 136, 137/1, Lindenweg

Der Gemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen und überträgt die Vorberatung der Thematik auf den Bauausschuss.

Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 29, Flurstück 61, Bernkasteler Straße

Der Ortsgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch und stimmt der vier Meter breiten Überführung des gemeindeeigenen Grundstücks Flur 29, Flurstück 62 sowie der Eintragung einer entsprechenden Zufahrtsbaulast zu.

Bebauungsplan Am Schönberg – Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Der Ortsbürgermeister verlas nachfolgende Einleitung zum Tagesordnungspunkt:

„Sehr geehrte Ratsmitglieder, die Vorlage zur Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens für das Baugebiet ‚Am Schönberg‘ ist eine Entscheidung, die mir persönlich schwerfällt, da ich für dieses Projekt von Anfang an gestanden habe und hier sehr viel Zeit und Überzeugungsarbeit ab 2023 reingesteckt habe, analog Römerkelter Verkauf der Grundstücke, die jedoch aufgrund einer grundlegend veränderten Sach- und Rechtslage im Sinne einer verantwortungsvollen Gemeindepolitik zwingend geboten ist.

Die Erforderlichkeit der Aufhebung stützt sich auf zwei wesentliche, unvorhersehbare Entwicklungen:

  1. Fehlende Verfügbarkeit der Projektfläche:

Die Ortsgemeinde hatte für nahezu alle benötigten Flächen bereits notarielle Vorverträge abgeschlossen. Für das letzte, zur Realisierung zwingend erforderliche Grundstück lag mir im Sommer 2025 eine verbindliche Zusage der Eigentümerin vor. Diese Zusage wurde jedoch vor wenigen Wochen widerrufen. Ohne den Zugriff auf diese Teilfläche ist die geplante Erschließung in der vorliegenden Form rechtlich und faktisch nicht vollziehbar.

  1. Umweltrechtliche Beschränkungen und Unwirtschaftlichkeit:

Im Rahmen der obligatorischen Grünlandkartierung wurde festgestellt, dass ca. 50 % der Gesamtfläche (ca. 1,05 ha von 2,1 ha) als schützenswerte Magerwiese deklariert wurde. Diese Flächen unterliegen einem strikten Bebauungsverbot. Eine aktuelle Kalkulation der Bauabteilung der Verbandsgemeinde zeigt, dass die Erschließungskosten pro Quadratmeter auf der verbleibenden Restfläche dadurch massiv ansteigen. Der resultierende Quadratmeterpreis würde weit über dem ortsüblichen und marktfähigen Niveau liegen.

In der Gesamtschau dieser Aspekte – dem Wegfall der Flächenverfügbarkeit und der mangelnden wirtschaftlichen Darstellbarkeit bei gleichzeitig hoher Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum – ist es meine Amtspflicht, Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Eine Fortführung des Verfahrens würde zu einer Fehlallokation von Haushaltsmitteln führen.

Hinsichtlich der bereits geleisteten Grunderwerbsteuer stelle ich klar, dass die Gemeinde diese im Zuge der Rückabwicklung vollumfänglich erstattet bekommt. Ich bitte den Rat um Zustimmung zur Aufhebung, um den Weg für alternative, wirtschaftlich tragfähige Lösungen freizumachen.“

Seitens der Liste Zukunft wurde nochmal nach den tatsächlichen Kosten für das bisherige Verfahren gefragt.

Im Rahmen der Vorplanungen zu o.g. Bebauungsplan wurden die städtebaulichen Planungsleistungen sowie die Erstellung des Umweltberichts in Auftrag gegeben.

Die Angebotssumme für die städtebaulichen Planungsleistungen beträgt 27.207,86€ (brutto) und für die Erstellung des Umweltberichts 22.131,23€ (brutto) zzgl. Nachtrag Vogelkartierung 4.723,94€ (brutto).

Bisher wurden für die städtebaulichen Planungsleistungen 2.249,10€ und für die Erstellung des Umweltberichts 6.468,44€ in Rechnung gestellt.

Außerdem sind die Schlussrechnungen anzufordern. Dabei können gegebenenfalls weitere Kosten für bisher erbrachte Leistungen hinzukommen. Des Weiteren kommen Notarkosten sowie die Kosten für die Rückabwicklung der Kaufverträge hinzu. Die bereits gezahlte Grunderwerbssteuer wird der Gemeinde vom Finanzamt zurückerstattet.

Ein Mitglied der Liste Zukunft teilte dem Gemeinderat in einer vergangenen Sitzung mit, dass ein zuvor mündlich zugesagtes Grundstück im geplanten Neubaugebiet „Am Schönberg“ nicht mehr zur Verfügung stehen werde. Als Begründung wurde die ablehnende Haltung der Ratsmehrheit zum geplanten interkommunalen Gewerbegebiet (IKG).

Anschließend ergriff die Beigeordnete Katharina Jost das Wort. Sie wies darauf hin, dass im Gemeinderat Einigkeit darüber bestehe, jungen Familien im Ort neue Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Vor diesem Hintergrund bezeichnete sie es als bedauerlich, dass durch die Entscheidung einer einzelnen Person die Realisierung des Neubaugebiets erschwert beziehungsweise gefährdet werde, das jungen Familien die Möglichkeit zur Ansiedlung in Maring-Noviand bieten sollte.

Der Gemeinderat beschließt, das Bebauungsplanverfahren „Am Schönberg“ nicht weiter zu verfolgen und den Aufstellungsbeschluss vom 01.03.2023 aufzuheben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die mit den Vorplanungen zu o.g. Bebauungsplan beauftragten Büros entsprechend zu informieren und die Schlussrechnungen für die bisher erbrachten Leistungen anzufordern.

Anfrage der Liste Zukunft e.V.: Maring-Noviand zum Entwicklungsstand „Medemland“ (Erweiterung Gewerbe)

Seitens der Liste Zukunft wurde an den Ortsbürgermeister eine schriftliche Anfrage zum Thema „Entwicklungsstand Medemland“ eingereicht. Die Anfrage ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.

Ortsbürgermeister Klaus Becker verlas innerhalb der Sitzung die Fragen, der schriftlichen Anfragen und beantwortete diese kurz:

Frage 1:

Was ist seit Dezember 2024 (Ratssitzung) hinsichtlich der angedachten Gewerbeansiedlung im Medemland konkret umgesetzt worden.

Bisher wurden noch keine Maßnahmen umgesetzt, da zunächst abgewartet werden sollte, wie das Rügeverfahren im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan verläuft und welche Entwicklungen sich hinsichtlich der geplanten Ausweisung des Neubaugebietes Schönberg ergeben.

Frage 2:

Wurden seitens der Ortsgemeinde alle Grundstückseigentümer ermittelt?

Im Jahr 2024 wurde eine Eigentümerliste bei der Verbandsgemeindeverwaltung angefordert.

Frage 3:

Wurden seitens der Ortsgemeinde zudem deren Interessenslagen zum Vorhaben bzw. zum Verkauf erfragt und wie sind deren Positionen?

Bisher wurde nur mit den Eigentümern des Hofes gesprochen. Weitere Eigentümergespräche wurden bisher nicht geführt, da die Verfahrensstände zum Flächennutzungsplan und dem geplanten Neubaugebiet „Am Schönberg“ abgewartet wurden.

Frage 4:

Wurde mit der Verbandsgemeindeverwaltung Rücksprache gehalten hinsichtlich einer Umwandlung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gewerbeflächen?

Nein, es wurden aufgrund des abzuwartenden Verfahrensstand keine Rücksprache mit der Verbandsgemeindeverwaltung gehalten.

Frage 5:

Wurde mit der Kreisverwaltung Rücksprache gehalten hinsichtlich einer Umwandlung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gewerbeflächen?

Nein, es wurden aufgrund des abzuwartenden Verfahrensstand keine Rücksprache mit der Kreisverwaltung gehalten.

Die Liste Zukunft erläuterte, dass sie eine Wohngebietsentwicklung im Bereich des Medemlands befürwortet. Weiterhin stellt sich jedoch die Frage wie es mit dem Gewerbegebiet jenseits der L47 weitergeht. Daher appellierte die Liste Zukunft an den gesamten Rat, dass eine gemeinsame Lösung besprochen werden muss, sodass beide Vorhaben zu einer ordentlichen Umsetzung kommen. Es sollte nicht der gleiche Verfahrensabbruch wie in Bezug auf das Neubaugebiet „Am Schönberg“ eintreten, durch das gemeindliche Haushaltsmittel umsonst investiert wurden. Bürgermeister Leo Wächter teilte mit, dass für das gescheiterte Projekt nach Begleichung aller Schlussrechnungen rund 64.000 € an Haushaltsmitteln ausgegeben wurden.

Herr Becker intervenierte zum Gewerbegebiet oberhalb der L47, dass es innerörtlich Gewerbeflächen gäbe, die derzeit nicht genutzt werden. Zudem kann der Leerstand im Dorf entwickelt werden. Eine Neuausweisung von Mischflächen im Gemeindegebiet oder die Benutzung ungenutzter Gewerbeflächen sei eine schnellere Lösung für Gewerbetreibende statt der großen Lösung oberhalb der L47.

Die Liste Zukunft teilte mit, dass ein Betrieb im Bereich des „Medemlandes“ versucht hat, sein Gewerbe zu betreiben und dieses durch Beschwerden wegen Lärmbelästigung wieder umsiedeln musste. Daher sei die Ausweisung einer Mischfläche unattraktiv für Gewerbetreibende.

Die Liste Becker schlug vor, dass sich in diesem Bereich auch nichtstörende Gewerbebetriebe ansiedeln könnten. Dies könnte in einem Bebauungsplan festgehalten werden.

Nach ausführlicher Diskussion regte die Liste Zukunft an, das geplante Gewerbegebiet jenseits der L47 in kleinerem Umfang auszuweisen, um so einen Kompromiss zu ermöglichen. Die Liste Becker stehe weiteren Gesprächen mit der Liste Zukunft positiv gegenüber.

Antrag auf Gebietsreform bezüglich dem Wegfall der Leitgemeinderegelung ab dem Erntejahrgang 2026 (Weinlagenbezeichnungsrecht) – Beratung und Beschlussfassung über eine Änderung der Gemarkungsgrenzen zwischen den Ortsgemeinden Brauneberg und Maring-Noviand

Die Novellierung des deutschen Weingesetzes (WeinG) sowie der Weinverordnung (WeinV) sieht im Rahmen der neuen Herkunftshierarchie („Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“) tiefgreifende Änderungen vor. Eine der wesentlichsten Neuerungen ist der Wegfall der sogenannten „Leitgemeinderegelung“ mit Wirkung zum Erntejahrgang 2026.

Bisher ermöglichte diese Regelung, dass Weinbergsflächen, die geografisch in einer Nachbargemarkung liegen, unter dem Namen einer angrenzenden „Leitgemeinde“ vermarktet werden durften. Ab dem Jahrgang 2026 ist die Angabe des Ortsnamens zwingend an die tatsächliche Zugehörigkeit zur jeweiligen Gemarkung gebunden.

Dies führt in den Gemeinden Brauneberg und Maring-Noviand zu einem dringenden Handlungsbedarf:

  • Teile der renommierten Weinlage „Brauneberger Juffer“ liegen geografisch auf dem Gebiet der Gemeinde Maring-Noviand (Gemarkung Maring-Noviand). Ohne Korrektur dürften diese Weine ab 2026 nicht mehr als „Brauneberger“ vermarktet werden.

Um die betroffenen Betriebe vor rechtlicher Unsicherheit zu schützen, die einheitliche Vermarktung langfristig zu sichern und einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden vorzubeugen, hat der Bauern- und Winzerverband einen Flächentausch beantragt.

Im Rahmen eines Ortstermins haben Ortsbürgermeister Werner Ruppenthal und Ortsbürgermeister Klaus Becker die betreffenden Tauschflächen in Augenschein genommen. Nach gemeinsamer Beurteilung kamen beide Ortsbürgermeister übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass ein Flächentausch aus topographischen Gründen (Felsen) nicht in Betracht kommt bzw. keinen Mehrwert für die Ortsgemeinde Maring-Noviand darstellen würde. Stattdessen wird vorgeschlagen, lediglich eine Anpassung der Gemarkungsgrenze zwischen den Gemeinden Maring-Noviand und Brauneberg im Bereich „Brauneberger Juffer“ vorzunehmen. Demnach würden ca. 1,3 ha von der Gemarkung Maring-Noviand auf die Gemarkung Brauneberg übergehen.

Der Zugang zur Mosel, wird bei der Gemarkungsanpassung allerdings bestehen bleiben.

Seitens der Liste Zukunft wurde angefragt, wie viel Grundsteuereinnahmen die Gemeinde mit einer Abgabe der Flächen an die Ortsgemeinde Brauneberg verliert. Der Ortsbürgermeister teilte mit, dass die Flächen ca. 200 € Grundsteuereinnahmen pro Jahr eingetragen haben. Aufgrund dessen wurde durch die Liste Zukunft erfragt, welche Kompensation für diese fehlenden Grundsteuereinnahmen geplant sei.

Da durch die Ortsgemeinde Brauneberg keine gleichwertigen Flächen als Ausgleich angeboten werden konnte, ist keine Kompensation für die Flächenabgabe angedacht.

Der Gemeinderat Maring-Noviand stimmt der beantragten Änderung der Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde Maring-Noviand und der Gemeinde Brauneberg im Bereich der Weinlage „Brauneberger Juffer“ zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Grenzänderungsverfahren bei der zuständigen Kommunalaufsicht bzw. dem Vermessungs- und Katasteramt einzuleiten und die notwendigen öffentlich-rechtlichen Verträge vorzubereiten.

Mitteilungen und Anfragen

Der Ortsbürgermeister teilte folgendes mit:

–              Der Dreck-Weg-Tag in der Gemeinde war mit einer Teilnahme von 35 ehrenamtlichen Helfern ein voller Erfolg. Es wurden im Laufe des Jahres durch solche Aktionen insgesamt 48 Reifen eingesammelt und entsorgt. Der Ortsbürgermeister sprach seinen Dank für alle Helfer aus.

–              Die Fa. UGG wird die Arbeiten im Bezug auf den kostenlosen Glasfaserausbau weiterführen.

–              Die erforderlichen Müllsäcke für das Entsorgen von Altkleidern können an der Touristinformation abgeholt werden. Die Abholung der Altkleidersäcke ist am 20.07.2026.

–              Die Arbeiten am Spielplatz Lindenweg sind mittlerweile abgeschlossen. Die Eröffnung ist für das Osterwochenende geplant, da der eingesäte Rasen erst anwachsen muss. Ebenso wurden neue Bänke und Tische bestellt.

–              Am 29.04.2026 findet ein weiteres Treffen mit dem Arbeitskreis Wohnpunkt RLP statt.

–              Das Brückengeländer an der Klostermühle ist beschädigt. Die Verbandsgemeinde hat bereits einen Förderantrag gestellt. Bürgermeister Leo Wächter sicherte zu, die Reparaturmaßnahmen aufgrund der akuten Gefährdungslage noch vor der Bewilligung des Förderantrags durchführen zu lassen.

Mitteilungen und Anfragen

  • Information über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bauantrag für die Erweiterung der Kita Sonnenbaum in Containerbauweise, Gemarkung Maring-Noviand, Flur 15, Flurstück 106/4, Am Serginer Platz

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wurde auf Grundlage der gemeindlichen Hauptsatzung durch den Ortsbürgermeister Klaus Becker erteilt.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)

  • Der Gemeinderat fasste 2 Beschlüsse in Grundstücksangelegenheiten.
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